Verhandelt wurde der Fall jetzt vor dem Amtsgericht Peine. Laut der Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Fälle zwischen November 2022 und März 2023. In dem Zeitraum soll die 49-Jährige insgesamt 16 Mal Summen in Höhe zwischen 50 und 8.000 Euro von ihrem privaten Konto weitergeleitet haben.
Dabei handelte es sich ganz offenbar um Geldwäsche - wovon die Peinerin aber nichts gewusst habe. Immer waren es angebliche Gutschriften mit „nicht plausiblen Verwendungszwecken“, die die Frau an andere Konten geschickt habe. Unterm Strich handelt es sich um 27.836 Euro.
Klare Sache: Die Peinerin ist auf Online-Betrügern hereingefallen. Diese dürften mit dem Geld über alle Berge sein, doch zurückerstattet werden muss der gesamte Betrag trotzdem. Und das bleibt jetzt an der 49-Jährigen hängen. „Meine Mandantin ist selbst zum Opfer geworden“, sagte der Rechtsanwalt. Der Peinerin wurde zunächst ein Strafbefehl zugestellt, also ein schriftliches Urteil ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Dagegen legte die Frau Einspruch ein, weshalb es dann doch zur Verhandlung kam. Das konnte die Vorsitzende Richterin nicht so ganz nachvollziehen: „Ich weiß nicht recht, warum wir heute hier sitzen“, meinte sie. Denn der Strafbefehl sei im Grunde „ein Geschenk“ für die 49-Jährige, wie es die Richterin formulierte.
Das klingt vielleicht erst einmal merkwürdig, aber klarer wird es, wenn man weiß, was sich hinter dem Strafbefehl verbirgt: Dass die Peinerin die hohe Summe zurückzahlen muss, sei unumgänglich, meinte die Richterin. „Da hat das Gericht auch keinen Spielraum.“ Die weitere Auflage besteht in einer zweijährigen Bewährungszeit, in der sich die 49-Jährige nichts zuschulden kommen lassen darf. Nur wenn sie das doch täte, würde zusätzlich zu dem Betrag, der zurückerstattet werden muss, eine Geldstrafe fällig.
Soll heißen: Eine harte Strafe sollte gegen die Peinerin eigentlich gar nicht verhängt werden, weswegen das Urteil auch nur schriftlich zugestellt wurde. Nach einer kurzen Besprechung mit ihrem Anwalt zog die 49-Jährige ihren Einspruch kurzerhand zurück. Die 27.836 Euro wird sie wohl oder übel zahlen müssen - wobei das aber in Raten möglich sei, wie die Richterin betonte. Sie gab der Peinerin abschließend mit auf den Weg: „Passen Sie in Zukunft auf im Internet!“
Immer wieder haben Gerichte mit Fällen zu tun, in denen Betrugsopfer selbst straffällig werden, ohne dass ihnen das zunächst klar ist. Sie fallen auf Masche herein, bei der die Täter sie zu Mittätern in Sachen Geldwäsche machen. Einen vergleichbaren Fall wie jetzt in Peine gab es zum Beispiel kürzlich in Gifhorn: Dort glaubte ein Rentner, er könne einen großen Gewinn mit Kryptowährung machen. So versprach es ihm eine Online-Anzeige in den sozialen Medien. Dafür nahm der 76-Jährige nicht nur selbst knapp 14.000 Euro in die Hand, er leitete über sein Konto auch Geld von einer ihm unbekannten Person weiter. In dem Fall waren es rund 25.000 Euro, die am Ende nicht mehr zurückzuverfolgen waren.
Auch von dem Gifhorner Rentner wird die hohe Summe auf Anordnung des Gerichts eingezogen. Er muss zusätzlich sogar noch 4.500 Euro Strafe zahlen, da er - wenn auch ohne es zu wissen - zum Geldwäscher geworden war.
Die Verbraucherzentrale rät, bei Bekanntschaften im Internet vorsichtig und wachsam zu sein. Häufig würden gutgläubige Menschen geködert mit auffällig vielen Komplimenten oder Schicksalsschlägen, die Mitleid erregen sollen. Man sollte nie Briefe oder Päckchen an Dritte weiterleiten, wenn man seinen Kontakt noch nie getroffen hat. Gleiches gilt in dem Fall für das Weiterleiten von Geld.