2024 erfasste die Polizei landesweit 265 Unfälle, an denen Jungen und Mädchen bis 14 Jahre beteiligt waren, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete. Das sind 151 mehr als noch im Jahr 2023 – ein Plus von rund 130 Prozent. In Peine waren es laut Polizeisprecherin Alena Franke 17 Unfälle mit E-Scootern im vergangenen Jahr.
In der Fuhsestadt gibt es seit Oktober 2021 einen E-Scooter-Verleih. Sechs Unfälle wurden bis zum Jahresende verzeichnet, daran beteiligt war damals ein Jugendlicher, laut Unfallstatistik zwischen 15 und 17 Jahre alt. Alle anderen Fahrerinnen und Fahrer waren älter.
Das änderte sich im Folgejahr: 2022 wurden insgesamt 15 Unfälle von der Polizei erfasst, vier davon mit Kindern im Alter zwischen sechs und 14 Jahren. Zwei Beteiligte waren 15 bis 17 Jahre alt, die anderen altersmäßig darüber. 2023 waren es dann insgesamt 16 Scooter-Unfälle, keiner davon mit unter 15-Jährigen. Wie schon im Vorjahr waren zwei Beteiligte zwischen 15 und 17 Jahre alt.
Der bisherige Höchstwert wurde 2024 registriert. Das betrifft auch die Altersgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen: Von ihnen waren fünf an den insgesamt 17 Unfällen beteiligt. Vier Personen waren aus der Gruppe der 15- bis 17-Jährigen. Entsprechend war mehr als die Hälfte der Unfallbeteiligten minderjährig. Franke fasst zusammen: „Zur Entwicklung lässt sich sagen, dass die Zahl der Unfälle von 2022 bis 2024 konstant gestiegen ist.“
Auch zu den Unfallschwerpunkten kann die Sprecherin etwas sagen: Örtlich hervorstechen würden die Woltorfer Straße und der Knoten Wiesenstraße, Feldstraße und Ilseder Straße an der Nord-Süd-Brücke. „Auffällig sind die E-Scooter, die beispielsweise die Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren oder gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen“, erklärt Franke. Das führe nicht zwangsläufig zu Unfällen, mache diese aber wahrscheinlicher.
Zudem stelle die verbotswidrige Nutzung von Gehwegen ein Problem dar. Oft würden Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern die allgemeinen Verkehrsregeln nicht eingehalten - was nicht zwangsläufig eine bewusste Missachtung sei. Denn möglicherweise seien die Regeln gar nicht bekannt. Wer einen Kfz-Führerschein hat, kennt sich damit vermutlich besser aus als Kinder und Jugendliche, die ihren Führerschein noch gar nicht machen konnten. Doch wie ein Sprichwort besagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Auffällig hoch - und das bezieht sich nun nicht auf eine bestimmte Altersgruppe - seien außerdem Fahrten mit E-Scootern unter Alkoholeinfluss, sagt Franke. Denn bei den Elektrorollern gilt dieselbe Promille-Grenze wie bei Kraftfahrzeugen. Alkoholisierten Fahrern droht bereits ab 0,3 Promille ein Strafverfahren, wenn sie Ausfallerscheinungen zeigen - und ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro geahndet werden kann. Als Straftat wird das Fahren ab 1,1 Promille eingestuft. Wer sich in der Führerschein-Probezeit befindet, darf auch auf den E-Scooter nur mit 0,0 Promille steigen.
Was ebenfalls nicht allen bekannt ist: Beifahrer sind auf dem E-Scooter nicht erlaubt. Wer sich zu zweit auf dem Roller erwischen lässt, muss mit einer Zehn-Euro-Geldbuße rechnen.