Peine: Vorbestrafter klagt
gegen Abschiebungsbescheid
Ausweisung wegen mehrerer Straftaten angeordnet - Verhandlung am Verwaltungsgericht Braunschweig

Verhandelt wurde der Fall am Verwaltungsgericht Braunschweig.Foto: Dennis Nobbe
Peine/Braunschweig. Wenn es nach dem Landkreis Peine gegangen wäre, hätte ein heute 31-jähriger türkischer Staatsbürger schon vor drei Jahren abgeschoben werden sollen. Denn der Mann ist sechsfach vorbestraft, unter anderem wegen gemeinschaftlichen Raubes und schwerer Körperverletzung. Gegen den Bescheid der Kreisverwaltung legte der 31-Jährige Klage ein. Wie das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschied, darf der Kläger bleiben - zumindest vorerst.

Geboren ist der Mann 1994 in Kiel, sein Vater war als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen. Heute lebt dieser wieder in der Türkei, dort sei der Sohn aber in seinem ganzen Leben nur selten für insgesamt kurze Zeit gewesen, wie er vor Gericht erklärte. Er kenne dort kaum jemanden und spreche zwar Türkisch, könne es jedoch nicht lesen und schreiben. Da er dennoch die türkische Staatsbürgerschaft hat, sollte er in die Türkei abgeschoben werden - und das bereits 2016 zum ersten Mal.

Denn der Kläger, der damals noch in der Region Hannover lebte, hatte sich einiges zuschulden kommen lassen. Vor mehr als zehn Jahren wurde er unter anderem verurteilt, weil er jemanden, den er mit einem Messer bedroht hat, zur Herausgabe des Handys zwang. Ein anderes Mal war der heute 31-Jährige zusammen mit einem Komplizen in eine Wohnung eingebrochen und hat Diebesgut im Wert von 20.000 Euro gestohlen. Wohl hauptsächlich, um damit seine Drogensucht zu finanzieren. Denn abhängig war der 31-Jährige, wie er erklärte. Er habe auch einmal einen Entzug machen wollen, wurde bei diesem jedoch vor die Tür gesetzt. Angeblich, weil er unerlaubterweise Schmerzmittel bei sich hatte.

Doch zur Abschiebung kam es damals nicht. Einige Jahre später zog der Mann, der zwischendurch nur dann und wann für einige Monate als Zeitarbeiter tätig gewesen ist, nach Peine. Auch dort sollte er im Jahr 2022 abgeschoben werden, wogegen er Klage einreichte. Allerdings mahlen die Mühlen der Justiz manchmal langsam - und so kam es erst jetzt zur Verhandlung. Die meisten Taten des Klägers liegen mittlerweile lange zurück, außerdem wohnt der 31-Jährige seit einiger Zeit mit seiner Frau, die er 2022 geheiratet hat, und drei gemeinsamen Kindern in Salzgitter. Dort seien die Wohnungen günstiger, erklärte er vor Gericht. Sein letzter Eintrag im Bundeszentralregister ist aus 2021. Damals wurde der Mann verurteilt, da er einem Gefängnisinsassen mit Drogen getränktes Papier geschickt haben soll.

Von den Drogen - hauptsächlich Kokain - und den „falschen Freunden“ sei der 31-Jährige weg, beteuerte er. „Ich bin seit vier Jahren sauber und bereue meine Taten.“ Heute bekomme er finanzielle Unterstützung von seiner Mutter und seinem Bruder, Arbeit habe er aber nach wie vor nicht. Er habe sich unter anderem als Gebäudereiniger und Tischler beworben, jedoch Absagen erhalten. In Salzgitter habe er nach eigener Angabe wegen des Abschiebungsverfahrens keine Arbeitserlaubnis - was aber gar nicht stimmt, wie der Richter klarstellte.

Nichtsdestotrotz: Straffällig geworden ist der 31-Jährige in den vergangenen vier Jahren nicht. 2022, als der Landkreis Peine die Abschiebung angeordnet hat, lag das alles noch nicht so weit zurück. „Das ganze Verfahren ist unglücklich gelaufen“, meinte ein Vertreter der Ausländerbehörde des Kreises Peine, der an der Gerichtsverhandlung teilnahm. Er habe den Eindruck, der Kläger ducke sich weg und schiebe Verantwortung von sich. Dennoch könne sich der Landkreis-Mitarbeiter einen Vergleich vorstellen, erklärte er.

Wie sollte dieser Vergleich aussehen? Der Landkreis Peine nimmt den Abschiebungsbescheid zurück, der 31-Jährige erhält zunächst den Status eines Geduldeten, sofern er sich bis Mitte 2026 - also fünf Jahre nach seiner letzten Straftat - nichts zuschulden kommen lässt. Ab Mitte 2026 bekäme der Kläger dann eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis. Wie es danach weitergeht, müsse sich zeigen. Wichtig ist aber, dass die in der Vergangenheit begangenen Straftaten des 31-Jährigen bei etwaigen künftigen Prozessen eine große Rolle spielen müssen. Außerdem muss sich der Kläger um eine Arbeit bemühen.

Auf den Vergleich ließen sich der Kläger und sein Anwalt ein. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss allerdings durch die Stadt Salzgitter erfolgen, denn dort ist der 31-Jährige schließlich derzeit gemeldet. Von der Stadt war kein Vertreter zur Verhandlung erschienen, obwohl dies von Seiten des Verwaltungsgerichts angeboten worden war.

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