Fünffacher Vater aus Ilsede
nach Körperverletzung verurteilt
Angeklagter ist kein Unbekannter vor Gericht – Ex-Partnerin nahm Annäherungsverbot zurück

Verhandelt wurde der Fall am Amtsgericht Peine.Foto: Ralf Büchler
Ilsede/Peine. Zu einer Geldstrafe ist ein 38-jähriger, lediger Angeklagter aus Ilsede verurteilt worden. Er musste sich wegen des Vorwurfs wiederholter Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt vor dem Amtsgericht Peine verantworten.

Dem arbeitslosen Vater von fünf Kindern wurde vorgeworfen, dass er in der Zeit von April bis Juli 2024 wiederholt seine damalige, im siebten Monat schwangere Partnerin verbal und körperlich angegriffen haben soll. Zusätzlich soll er Beleidigungen und Drohungen ausgesprochen haben, unter anderem, sie zu „schlagen, bis sie aus einem Strohhalm trinken muss“ oder sie „abzustechen“.

Neben den häuslichen Übergriffen und Streitigkeiten, bei denen jeweils eine Ohrfeige mit der flachen Hand ins Gesicht der Partnerin erfolgt sein soll, wurde dem Angeklagten ein Streit in der Peiner Fußgängerzone vorgeworfen. Auch hier soll es nach Drohungen und Beleidigungen laut polizeilicher Anzeige wieder zu einer Ohrfeige gekommen sein. Über seine Anwältin bestritt der Beschuldigte jegliche Tatvorwürfe.

Schon im Vorfeld hatte die Geschädigte gegen ihren ehemaligen Partner ein Annäherungsverbot beim Amtsgericht Peine erwirkt, was sie jedoch später wieder zurücknahm. Nach ihren Angaben erfolgte die Rücknahme auf Drängen des 38-jährigen Partners.

Die Aussagen der Geschädigten wichen im Prozess stark von den Angaben bei ihrer polizeilichen Aussage ab. Die Frage, warum sie so lange in dieser komplizierten Beziehung geblieben sei, konnte die 38-jährige nur mit ihrer Liebe zum damaligen Partner begründen. „Heute und in Zukunft soll er mich einfach in Ruhe lassen“, sagte die derzeit in Gelsenkirchen lebende Frau in der Verhandlung.

Im Bundeszentralregister wurden bereits vier Einträge für den Angeklagten festgehalten. Es handelt sich dabei um Körperverletzungen, Vergewaltigung, Sachbeschädigung sowie das Fahren ohne Führerschein.

Der Staatsanwalt sah die Tatvorwürfe als weitgehend bestätigt an. Er forderte für die zwei ersten Anklagepunkte eine Geldstrafe von gesamt 115 Tagessätzen á 15 Euro an, für den dritten Vorwurf der Körperverletzung regte er einen Freispruch an.

Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil der Einschätzung des Staatsanwalts an und bestätigte das beantragte Strafmaß der Geldstrafe in Höhe von 1.725 Euro sowie die Prozesskostenübernahme durch den Angeklagten.

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