Duttenstedt: Illegale
Müllentsorgung
nahezu im Wochentakt
Vorfälle verursachen jede Menge Arbeit und Kosten

Der Müll wurde in Duttenstedt einen Abhang hinuntergeworfen.Das ist kein Einzellfall. Foto: Ralf Büchler
Duttenstedt. Alte Möbel, abgelegte Schuhe und Kleidung, ausrangiertes Spielzeug, Lebensmittelverpackungen, Elektrogeräte und noch einiges mehr - die Liste der Dinge, die bei Duttenstedt illegal abgelegt wurden, ist lang.

Offenbar hat jemand zu Hause gründlich ausgemistet. Weniger Eifer hat er oder sie bei der Entsorgung an den Tag gelegt. Das Ausfüllen der Antragskarte für die kostenlose Sperrmüll-Abfuhr oder gar der Weg zu Mülldeponie war offenbar zu viel des Guten. Vermutlich war es einfacher, den alten Kram einfach in der Natur abzuladen.

Anders lässt es sich nicht erklären, dass der Unrat nun bei Duttenstedt in einem wilden Haufen in der abfallenden Böschung zwischen zwei Teichen gelandet ist. Dort fiel er einem Spaziergänger auf, der sich mit seiner Beobachtung an die PAZ gewendet hat.

„Leider ist das absolut kein Einzelfall“, sagt Bernd Grobe auf Nachfrage. Er ist der Vorsitzende der Feldmarkinteressentschaft Duttenstedt. Diese ist für die Böschung verantwortlich, die den Bewuchs eines Abhangs zu einem der Teiche bildet. Dort sieht man sich nach seinen Worten regelmäßig mit solchen illegalen Müllentsorgungen konfrontiert. Die Verärgerung darüber ist ihm deutlich anzumerken.

Das Entfernen des Abfalls fresse sehr viel Zeit: „Teilweise müssen wir wöchentlich Zeug im unwegsamen Gebüsch einsammeln und nach oben an den Weg schaffen. Dort wird es dann von A + B abgeholt. Das Aufsammeln übernimmt das Unternehmen an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen nicht“, erklärt Grobe.

Dabei gebe es fast nichts, was nicht schon unerwünscht seinen Weg auf den Abhang gefunden hat. Neben Sperr- und anderem Müll seien das häufig auch Gartenabfälle. Diese würden teilweise lose, teilweise aber auch in Plastiksäcken entsorgt. Beides ist verboten.

„Das Gelände ist leicht zugänglich und kaum einsehbar und damit offenbar ideal dafür geeignet, unbeobachtet ganze Kleintransporter oder Anhänger abzuladen“, sagt Ortslandwirt Eckard Borsum. Auch er ist deswegen stinksauer. Längst nicht jeder Fall werde angezeigt. „Das lohnt sich nicht. Es ändert sich doch nichts“, sagt er resigniert.

Die Feldmarkinteressentschaft sei als Infrastrukturerhalter eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deshalb sind die kommunalen Abfall- und Beschäftigungsbetriebe des Landkreises Peine (A + B) mit im Boot, erklärt Grobe. Anders verhalte es sich, wenn Müll illegal auf Privatgrundstücken abgeladen wird: Dann sei der Eigentümer für die Entsorgung zuständig. Überaus ärgerlich und mit viel unnötiger Arbeit verbunden sei es aber auch so. Auch beim Landkreis Peine ist die Problematik in diesem Bereich bekannt, sagt Sprecher Fabian Laaß. „Gemäß dem Niedersächsischen Abfallgesetz sind Abfälle, die im Wald oder in der übrigen freien Landschaft verbotswidrig lagern, vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einzusammeln und auf eigene Kosten zu entsorgen.

Das kostet die Gebührenzahler jedes Jahr viel Geld: Wie es von A+B kürzlich in einem ähnlichen Zusammenhang hieß, seien im gesamten Kreisgebiet im vergangenen Jahr 449 Tonnen an illegal entsorgten Abfällen abgefahren worden. Und die Kosten von zurzeit 226,29 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer trage letztendlich die Allgemeinheit der Gebührenzahler.

Wütend macht die Betroffenen auch das Gefühl der Ohnmacht. Landwirt Borsum hatte bereits die Idee, Wildkameras einzusetzen, um die Übeltäter zu überführen. „Das ist aber rechtlich gesehen nicht unproblematisch“, macht Laaß deutlich. Die Ermittlung möglicher personenbezogener Daten könne zu einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) führen.

Aber könnte man nicht eine Schranke installieren, um die Zufahrt zu erschweren? Der entsprechende Weg gehört der Stadt Peine. Deren Sprecherin Petra Neumann erklärt auf Nachfrage, dass das leider nicht möglich sei.

„Der Weg und die im Privateigentum befindlichen Teiche liegen in der freien Landschaft. Zäune, Sperren und sonstige Hindernisse dürfen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) zur Müllvermeidung nur unter bestimmten Bedingungen errichtet werden“, macht Neumann deutlich.

Erlaubt ist das nur zur Vermeidung von erheblichen verbotswidrigen Abfallablagerungen an Badeteichen und Gripplätzen. „Da es sich in diesem Fall nach meinem Kenntnisstand nicht um Badeteiche handelt, ist das Installieren einer Schranke an der Zuwegung oder an den Teichen nicht möglich“, erklärt die Sprecherin.

Wilde Müllablagerungen im Wald oder in der freien Landschaft können bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Peine, Telefon: (0 51 71) 4 01 62 59 oder per E-Mail: umwelt@landkreis-peine.de gemeldet werden. Anzugeben sind dabei die Art und die Menge der Abfälle, am besten mit Fotos, sowie die genaue Position der Ablagerungsstelle.

Kann ein Verursacher ermittelt werden, wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Bußgeld festgesetzt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dabei nach der Art und der Menge der verbotswidrig abgelagerten Abfälle.

„Bei der Ablagerung ‚gefährlicher‘ Abfälle (dazu gehören zum Beispiel Asbestplatten) wird gegen einen ermittelten Verursacher ein Strafverfahren eingeleitet“, macht Laaß deutlich.

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