Mähroboter gehören inzwischen zum Bild vieler Gärten und Parkanlagen. Für Igel und andere Wildtiere stellen sie ein wachsendes Risiko dar. Naturschutzverbände warnen seit Jahren vor schweren Verletzungen und sogar tödlichen Folgen, wenn die Geräte in den Nachtstunden im Einsatz sind. Auch der Nabu Niedersachsen drängt aktuell wiederholt auf politische Maßnahmen.
In einer jüngsten Landtagsanhörung habe sich zwar breite Zustimmung für ein nächtliches Fahrverbot gezeigt, doch es fehle weiterhin an klaren Zuständigkeiten. „Währenddessen sterben Nacht für Nacht Wildtiere unter Mährobotern“, kritisierte Nabu-Sprecher Lamin Neffati. Die Technologie zur sicheren Tiererkennung sei bisher unzureichend und ohne einheitliche Regelungen drohe ein Flickenteppich kommunaler Einzelentscheidungen.
Vor diesem Hintergrund hat die Peiner Bio AG bereits Ende Oktober einen Antrag beim Landkreis Peine gestellt. Die Naturschützer fordern ein verbindliches Nachtfahrverbot für Mähroboter – nicht nur in privaten Gärten, sondern auch in Parks und auf Sportanlagen.
Ziel sei es, „nachtaktive Kleinsäugerarten sowie Amphibien, Molche, Kröten und Frösche vor den Gefahren nachts fahrender Mähroboter zu schützen“, heißt es in dem Antrag von Dr. Michael Wallis und Hans-Jürgen Kuklik. Die Bio AG verweist dabei auf mehrere niedersächsische Landkreise sowie die Stadt Bremen, die entsprechende Verbote bereits erlassen haben.
Die Gruppe macht auf die prekäre Lage der Igel aufmerksam. Nach der internationalen Roten Liste gilt der westeuropäische Igel als potenziell gefährdet, in der aktuellen Roten Liste der Säugetiere Niedersachsens und Bremens wird er inzwischen als „gefährdet“ geführt.
Igel seien besonders anfällig: Junge Tiere könnten selbst unter gesicherte Mähgeräte passen, flüchteten bei Gefahr nicht, sondern rollten sich kugelförmig zusammen. Dieses Verhalten mache sie gegenüber den scharfen Messern der Geräte schutzlos. Auch Amphibien seien betroffen. Die leisen Maschinen könnten ihnen tödliche Schnittverletzungen zufügen.
Die Bio AG schlägt daher feste Zeiten vor: Mähroboter sollen ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht betrieben werden dürfen. Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden können.
Gleichzeitig appelliert die Bio AG an Gartenbesitzer, ihre Grundstücke insgesamt igelfreundlicher zu gestalten, etwa durch Laub- und Reisighaufen, offene Durchgänge und den Verzicht auf Schneckenkorn.
Der Kreis Peine hat den Antrag inzwischen geprüft. Fabian Laaß, Sprecher des Landkreises, teilte auf Anfrage mit: „Die Untere Naturschutzbehörde hat geprüft, inwieweit eine Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot für Mähroboter für den Landkreis Peine erlassen werden kann. Im Ergebnis haben wir uns dazu entschlossen, eine solche Allgemeinverfügung zu erlassen.“
Die Umsetzung sei für das Frühjahr vorgesehen: „Dies wird rechtzeitig zum Beginn der Igel- und Gartensaison im Februar 2026 mit begleitenden Pressemitteilungen und Social-Media-Aktivitäten zur Sensibilisierung der Bevölkerung erfolgen.“
Hans-Jürgen Kuklik von der Bio AG begrüßt die Entscheidung, mahnt jedoch eine frühere Einführung an. „Amphibien beginnen mitunter schon im Februar mit der Laichwanderung. Die Erdkröte ist nur nachts aktiv. Aus unserer Sicht sollte der Landkreis die Verfügung schon früher in Kraft setzen“, erklärt er.
Zudem weist er darauf hin, dass auch Sportplätze betroffen seien: „Die Tiere wandern dort ja auch. Das haben wir im Antrag nicht mit aufgeführt, aber darauf muss man noch einmal ausdrücklich hinweisen.“