Nach dem Datenbestand des Landkreises Peine hätten 71.288 Führerschein-Besitzer ihre grauen und rosafarbenen Exemplare bereits in Kartenführerschein tauschen müssen. Für die rosafarbenen endete die Frist bereits Anfang 2025. Die ersten Kartenführerscheine stecken noch bei 12.678 Autofahrern in den Portemonnaies - bis zum 19. Januar 2026 sollten sie erneuert werden. Insgesamt hätten 83.966 Landkreisbewohner aktiv werden müssen - bisher haben jedoch nur rund 30 Prozent (24.656 Führerscheinbesitzer) neue Kartenscheine beantragt und erhalten.
Dass die alten grauen Papierführerscheine auf jeder Party für großes Gelächter sorgen können, kennen sicher viele: Manche Lappen haben schon mehrere Waschgänge hinter sich, die Schrift ist kaum noch lesbar und auf den alten Fotos sehen ihre Besitzer eher verwegen aus, wenn die Aufnahmen vor Jahrzehnten gemacht wurden. Dort, wo früher noch wallendes Haar auf den Köpfen war, herrscht heute vielleicht Kahlschlag. Auch dokumentieren einige Fotos die Geschichte der Brillen-, Kleidungs- und Frisurenmode - das reicht von dauergewelltem Haar bis zum Vokuhila-Schnitt (vorne kurz, hinten lang).
Nostalgie ist bei Führerscheinen aber fehl am Platz - dieser Meinung ist man bei der Polizei. Denn Autofahrer sollten bei Kontrollen auf dem Foto ihres Führerscheins eindeutig zu identifizieren sein. Nicht immer ist dies der Fall, wenn zum Beispiel ein 16-Jähriger in den 70er-Jahren den Moped-Führerschein gemacht hat und mittlerweile im Rentenalter angelangt ist. Da ist dann ein gutes Auge und die Fantasie der Beamten gefragt. Ein Verwarngeld muss von der Polizei wegen der versäumten Umtauschfristen jedoch nicht zwingend verhängt werden. „Wir haben einen Ermessensspielraum“, sagt Malte Jansen, Pressesprecher der Polizei Peine. Das Opportunitätsprinzip gibt den Beamten die Freiheit, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und wie sie bei einer Ordnungswidrigkeit einschreiten. Es kann jedoch passieren, dass Autofahrer den baldigen Umtausch des Führerscheins nachweisen müssen.
Gut zu wissen ist, dass bei nicht rechtzeitigem Umtausch zwar das Dokument seine Gültigkeit verliert, jedoch die eigentliche Fahrerlaubnis nicht. „Es ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis“, sagt Malte Jansen. Schwierig könne es jedoch mit den alten Führerscheinen im Ausland werden: Bei Polizeikontrollen oder wenn zum Beispiel Mietwagenfirmen nur die aktuellen Führerscheine im Scheckkarten-Format akzeptieren.