Der Mann hatte sich wenige Tage nach der Tat bei der Polizei gestellt und auch zugegeben, dass er an jenem Abend in dem Waldstück am östlichen Rand der Region Hannover unterwegs war. Aber den Vorwurf der Vergewaltigung stritt er ab. Seither sitzt der Mann, der aus Ungarn stammt und im Gericht eine Dolmetscherin an seiner Seite braucht, in Untersuchungshaft. Jetzt droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.
Doch Einzelheiten über die mutmaßliche Vergewaltigung in dem Naherholungsgebiet bei Hämelerwald werden vermutlich nicht öffentlich werden. Alexandra Klar-Lützel, Anwältin des mutmaßlichen Opfers, beantragte gleich zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Diesem Wunsch gab Richter Phillip Suden statt. Das entspricht in einem Vergewaltigungsprozess der gängigen Praxis.
Dadurch blieb dem Opfer zwar die Aussage vor Gericht am Freitag nicht erspart. Doch die nachträgliche Demütigung, die Einzelheiten des Geschehens in dem Wald vor aller Öffentlichkeit darlegen zu müssen, musste sie nicht erleiden. Klar-Lützel hatte zuvor davon gesprochen, dass die Vergewaltigung psychische und körperliche Folgen für ihre Mandantin habe. Es gehe um „schutzwürdige Interessen aus dem persönlichen Lebensbereich und der Geschlechtssphäre“ der Frau.
In den Zeugenstand trat am Freitagvormittag außer dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer auch ein Mann, der am 22. Juni Abend mit seinem Fahrrad im Hämeler Wald unterwegs war. Er hatte der Frau als Erster geholfen, als sie aus dem Unterholz am Rand eines Waldweges kam. Der Zeuge rief die Polizei. Er soll unter anderem aus großer Distanz gesehen haben, wie ein Mann auf einem E-Roller in Richtung eines Bahnübergangs im Wald davonfuhr. Dabei handelte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um den Täter.
Zu Wort kamen am Freitagvormittag auch drei Polizeibeamte, die als erste am Tatort eintrafen. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt, dann erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ob der 40-Jährige am ersten Verhandlungstag bei seiner Aussage blieb, dass er mit der Vergewaltigung an jenem Juniabend nichts zu tun hatte oder ob er ein Geständnis abgab, ist unbekannt.