Seine Klage richtete sich gegen eine Baugenehmigung für einen Sandplatz mit Unterstand für Pferde, die in Hohenhameln gehalten werden sollen. Der Kläger ist Nachbar des Grundstücks und bewohnt dort ein Haus. Er war der Auffassung, dass von der Genehmigung nicht lediglich ein Paddock, also ein Auslauf für Pferde, sondern auch ein Reitplatz mit Unterstand umfasst sei und ging von schädlichen Umwelteinwirkungen auf sein Grundstück aus.
Die Kammer lehnte die Klage allerdings ab, da die Frist zur Begründung versäumt wurde. „Die Klage hatte aber auch in der Sache keinen Erfolg“, heißt es von einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Die Kammer sah die drohende Beeinträchtigung mit Lärm und Staub in dem Dorfgebiet für zumutbar an. Gegen das Urteil kann noch innerhalb eines Monates nach Verkündung der Urteilsbegründung Berufung eingelegt werden.