Nach der ersten Sicherung der Unfallstelle und dem Sammeln aller relevanten Daten empfiehlt es sich, zeitnah Kontakt mit der eigenen Versicherung aufzunehmen und den Unfall zu melden. Dokumentieren Sie alle Abläufe und Gespräche möglichst schriftlich, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Besonders im Ausland können unterschiedliche Regelungen gelten – informieren Sie sich bestenfalls vorab über länderspezifische Vorschriften, damit Sie im Ernstfall vorbereitet sind. Die DEKRA hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Als Allererstes gilt: Ruhig bleiben und besonnen handeln und dann Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, vorsichtig aussteigen und die Unfallstelle absichern. Das Warndreieck sollte in angemessener Entfernung aufgestellt werden. Als Faustregeln gilt: Bei Landstraßen mindestens 100 Meter, Innenstadt mindestens 50 Meter, Autobahnen mindestens 200 Meter vor dem Unfallort.
Ist die Unfallstelle unübersichtlich, muss das Warndreieck in ausreichender Entfernung vor dem Sichthindernis (Kurve, Kuppe usw.) aufgestellt werden. Außerdem sollte man die Fahrbahn rasch verlassen und sich an einen sicheren Ort begeben (auf Autobahnen z. B. hinter der Leitplanke).
Ist jemand verletzt oder besteht der Verdacht, sollte umgehend der Rettungsdienst informiert werden. Außerdem gilt es zu bedenken, dass man für die Schadensabwicklung alle notwendigen Informationen und Beweise an der Unfallstelle gesichert werden – unabhängig von der Schuldfrage. Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge. Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den Schäden und fertigen sie eine Unfallskizze an.
Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen sowie einer unklaren Sachlage sollte die Polizei verständigt werden.
Notieren Sie sich: Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, die Namen und Anschriften der Unfallgegner, die Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (sind diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern) sowie die Namen und Anschriften von Zeugen. Es ist empfehlenswert, nach einem Unfall kein Schuldanerkenntnis abzugeben oder zu unterschreiben.