Mehr als 1.000 Betriebe soll es in Niedersachsen noch geben, in denen Rinder angebunden gehalten werden, in ganz Deutschland sind es dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zufolge mehr als eine Millionen Tiere. Auch im Landkreis Peine gibt es laut Informationen der Peiner Kreisverwaltung noch einige davon. Unterschieden wird hier zwischen einer ganzjährigen Anbindehaltung und einer saisonalen Anbindehaltung, bei der die Tiere zumindest im Sommer auf die Weide dürfen. Den Rest des Jahres werden die Rinder mit Ketten oder festen Halsrahmen auf einem Platz im Stall fixiert. Damit können sich die Tiere nicht umdrehen oder frei bewegen - eine Praxis, die von Tierschützern bereits lange kritisiert wird, weil sie das natürliche Verhalten der Rinder stark eingeschränkt und teilweise sogar gänzlich unterdrückt.
Marita Reinecke, Landwirtin aus Sonnenberg, hat in ihrer Kindheit auf dem elterlichen Hof mit 21 Milchkühen im Emsland die Anbindehaltung noch erlebt. „Das war damals üblich“, erzählt sie. Warum man das so gemacht hat? „Zum Beispiel aus Sicherheitsgründen und auch aus Platzgründen. Ich denke, es war schlichtweg einfacher und wirtschaftlicher. Tierwohl war damals leider noch nicht so ein großes Thema.“
Ihre vier Limousin-Rinder, die sie und ihr Mann Jan Reinecke neben Legehennen auf dem Direktvermarkter-Hof an der Alten Kreisstraße in Sonnenberg halten, leben heute im sogenannten Tiefstreustall. Darin haben die Tiere, die zur Fleischproduktion gehalten werden, mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. „Ich schätze, es sind etwa neun Quadratmeter pro Tier“, sagt Reinecke, die es richtig findet, dass die Anbindehaltung abgeschafft wird. Im Sommer werden die Rinder freilaufend auf der Weide gehalten.
Auch für die Mutterkühe, die Reineckes künftig halten wollen, möchten sie diese Art der Haltung verfolgen. „Es wird mittlerweile in der Milchviehhaltung an sogenannten Familienställen geforscht, in denen die Kälber bei ihren Müttern verbleiben können. Man weiß inzwischen, dass das für die Psyche der Tiere sehr wichtig ist“, so die Landwirtin.
Im Milchviehbereich sind sogenannte Boxenlaufställe weit verbreitet. Darin hat jedes Tier seine eigene Box mit Einstreu zum Schlafen, sie können sich aber im Stall frei bewegen und zum Futtertrog gehen, wann immer sie wollen. Kombiniert werden kann dies außerdem mit einem freien Zugang nach draußen.
Dass infolge des Verbots der Anbindehaltung landwirtschaftliche Betriebe aufgeben, kann sich Marita Reinicke gut vorstellen: „Ich glaube nicht, dass sie noch großartig umbauen werden, denn das ist schon ein großer Kostenfaktor.“ Allerdings gebe es im Kreis Peine nur noch sehr wenige Rinder- und Mutterkuhhalter.
Das bestätigen die Zahlen des Landkreises Peine: Gemeldet sind noch 72 Rinderhalter mit rund 3000 Tieren. Acht Betriebe davon haben zwischen zehn und 630 Milchkühen - insgesamt 1.600 Tiere einschließlich Nachzucht. In drei dieser Betriebe werden die Kühe laut Fabian Laaß, Sprecher der Landkreisverwaltung Peine, in saisonaler Anbindung mit Weidegang von April bis November gehalten. In den anderen fünf Betrieben erfolgt die Haltung im Laufstall, teilweise kombiniert mit Weidegang.
Des Weiteren gibt es 53 Mutterkuhhaltungen mit jeweils zwei bis 116 Tieren - insgesamt 1.400 Rinder. „Hier werden die Tiere mindestens saisonal auf der Weide gehalten“, so Laaß.
Die insgesamt 430 Mastrinder verteilen sich auf elf Betriebe. Die Zahlen liegen hier zwischen drei und etwa 300 Rindern pro Betrieb. Der Hof mit 300 Tieren hält diese laut Kreisverwaltung im eingestreuten Laufstall, weitere Betriebe halten die Rinder in Laufställen, überwiegend mit saisonalem Weidegang.
Die Anbindehaltung steht aus Tierschutzsicht seit Jahren in der Kritik. Die niedersächsische Landesregierung hat das Verbot beschlossen, im April soll einer Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums zufolge der Erlass veröffentlicht werden. Anschließend müssen die Veterinärämter der Kommunen eine Allgemeinverfügung veröffentlichen. „Wir gehen davon aus, dass das Verbot in diesem Frühjahr vollzogen wird”, so die Sprecherin.
Dann haben die Betriebe bestimmte Fristen, um zu entscheiden, ob sie die Haltung ihrer Rinder umstellen oder die Haltung aufgeben möchten. Der Umbau der Ställe muss je nach Haltungsform innerhalb von 18 Monaten bis zu sieben Jahren abgeschlossen sein.