Die einen haben sich vielleicht gewundert, anderen ist es gar nicht aufgefallen: Wer im Supermarktregal nach Marmelade greift, packt streng genommen meist Produkte mit der Bezeichnung „Fruchtaufstrich“, „fruchtiger Aufstrich“ oder „Konfitüre“ in den Einkaufswagen. Aber mit der Wortklauberei ist bald Schluss.
Ab dem Sommer 2026 darf „Marmelade“ offiziell so heißen, wie ihre Fans sie ohnehin nennen: Der Begriff „Marmelade“ ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen verwendet werden. Darauf weist das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hin.
Der Grund: Die EU hatte die „Frühstücksrichtlinie“ vor zwei Jahren geändert. Mit der Umsetzung in deutsches Recht ist nun das jahrzehntelange Sprach-Wirrwarr vom (Frühstücks-)Tisch. Denn bisher durfte im Handel nur Konfitüre aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden. Alle anderen Fruchtaufstriche mussten eben als „Konfitüre“ oder „Fruchtaufstrich“ verkauft werden.
Ausnahmen gab es lediglich für die Direktvermarktung. Im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch ist das alles kaum angekommen – oder wer hat sich zum Frühstück schon ein «Konfitürenbrot» gemacht?Es gibt noch eine Neuerung: Der Mindestfruchtgehalt wird von 350 auf 450 g je Kilo angehoben, bei der Bezeichnung „Extra“ von 450 auf 500 g pro Kilo.
Spätestens ab dem 14. Juni 2026 müssen alle ab dato neu produzierten Aufstriche nach der neuen Regelung gekennzeichnet werden. Bis dahin hergestellte Bestände dürfen wie gehabt abverkauft werden. (dpa)