Schlägerei auf Schützenfest
Peiner (34 und 39 Jahre) mussten sich wegen eines Vorfalls am 9. September 2023 vor dem Amtsgericht Peine verantworten

Symbolfoto: Wer hat wen auf dem Schützenfest Groß Bülten im Jahr 2023 geschlagen? Foto: Ralf Geithe - stock.adobe.com
Peine. Die Ereignisse, die jetzt vor dem Peiner Amtsgericht eine Rolle spielten, haben sich vor drei Jahren zugetragen. Im September 2023 wurde in Groß Bülten Volksfest gefeiert. Mit dabei waren auch zwei Männer aus Peine. Die beiden Arbeitskollegen waren dort mit zwei Auszubildenden. Vor Gericht ging es darum, zu klären, welche Rolle die beiden 34 und 39 Jahre alten Männer bei einer Schlägerei hatten. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung, die Rede war auch von einem Gegenstand, mit dem sie auf den Geschädigten eingeschlagen haben sollen. Am Ende wurden beide frei gesprochen, weil nicht klar war, ob oder wie sie beteiligt waren.

Zunächst schilderten die beiden Männer ihre Sicht der Ereignisse jener Nacht, in der viel Alkohol geflossen war. Demnach war der ältere Arbeitskollege draußen in einen Streit geraten. Der 34-Jährige eilte seinem Kollegen zu Hilfe. Dieser stand in einem Kreis von Menschen.

Als er den Kreis betrat, um den 39-Jährigen herauszuziehen, sei er vom Geschädigten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden. „Daraufhin habe ich ihn im Reflex zurück geschubst und ihn im Gesicht getroffen“, schilderte der 34-Jährige. Was folgte, sei ein großer Tumult gewesen. „Ich lag in den Brennnesseln mit den Händen über dem Kopf“, erklärte er. „Ich hatte Angst. Leute haben auf mich draufgetreten.“ Gegenstände seien nicht im Spiel gewesen.

Der andere Angeklagte berichtete, er sei vor dem Zelt beschuldigt worden, eine Frau sexuell belästigt zu haben. Dabei habe es sich um die Frau des Geschädigten gehandelt. Das hätten die beiden aber schon vorher geklärt, so der 39-Jährige.

Der Geschädigte, ein Mann aus Groß Bülten, hatte an jenem Abend seiner Aussage zufolge eine Gehirnerschütterung und Platzwunden im Gesicht erlitten. Er erinnerte sich vor Gericht an zwei Männer, einen im weißen und einen im schwarzen T-Shirt. Doch genauer konnte er nicht werden. Auch auf einem Foto, das offenbar aus der Tatnacht stammte, konnte er einen der Angeklagten nicht eindeutig identifizieren.

Weitere Zweifel am Tathergang ergaben sich durch die Aussage eines anderen Zeugen. Dieser hatte gesehen, wie sich der Geschädigte mit einem Mann im weißen T-Shirt unterhalten habe, dabei habe es sich nicht um einen der Angeklagten gehandelt. Es habe sich nicht klären lassen, wer gemeinschaftlich auf den Geschädigten eingeschlagen habe, fasste die Staatsanwältin zusammen. „Wir haben nicht mehr als die T-Shirt-Farben“, sagte sie.

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