Chip-Pflicht und Recht auf Gassi
EU-Parlament beschließt neue Regeln für Hunde und Katzen

Foto: Andriyko Podilnyk / Unsplash 

In der EU sollen künftig strengere Vorgaben für das Wohlergehen von Hunden und Katzen gelten. Das EU-Parlament hat den finalen Gesetzestext beschlossen, auf den sich Unterhändler von Parlament und Mitgliedsstaaten zuvor geeinigt hatten.

Konkret wird eine EU-weite Chip-Pflicht samt Registrierung in einer nationalen Datenbank eingeführt. Europaweit sind diese Datenbanken miteinander verbunden. So sollen Tiere besser zurückverfolgt und der illegale Tierhandel wirksamer bekämpft werden können. „Durch den Onlinehandel hat sich das Problem des illegalen Tierhandels weiter verschärft und teilweise sind mafiöse Strukturen entstanden“, sagt Manuela Ripa von der Ökologisch-Demokratischen Partei. Sie hat als einzige deutsche Abgeordnete an dem Gesetz mitverhandelt. Inzwischen werden 60 Prozent der Tiere über das Internet verkauft. Künftig müssen Online-Marktplätze daher einen Link zu den im Chip hinterlegten Informationen angeben, darunter die Daten des Halters und die Herkunft des Tieres.

Nach Ripas Ansicht haben die Mikrochips noch einen weiteren Vorteil: „Verlieren Sie Ihren Hund in Spanien, kann der Halter in Deutschland ausfindig gemacht werden.“ Weniger Fundtiere - das würde zudem die Tierheime entlasten. Auch das Aussetzen eines Tieres kurz vor dem Urlaub wäre dann nicht mehr so einfach möglich.

Deutschland, Polen und Estland sind die einzigen EU-Staaten ohne Chip-Pflicht für Hunde. Hierzulande ist die Kennzeichnungspflicht bislang Ländersache, entsprechend unterschiedlich fallen die Vorgaben aus. Häufig gelten sie nur für Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.

Für die meisten Tierhalter dürften die neuen Regeln aber erst beim nächsten Haustier relevant werden: Für Hundehalter tritt das Gesetz in zehn Jahren in Kraft, für Katzenhalter erst in 15 Jahren. Für Züchter gilt dagegen eine Übergangsfrist von nur vier Jahren. Die Bundesregierung kann allerdings auch kürzere Fristen festlegen.

Erstmals werden für die Hundehaltung bei Züchtern EU-weite Mindeststandards festgeschrieben. Dazu zählen frisches Wasser, hochwertiges Futter und ausreichend Auslauf. Im Gesetzestext heißt es: „Hunde haben täglich insgesamt mindestens eine Stunde Zugang zu einem Außenbereich oder werden täglich insgesamt mindestens eine Stunde spazieren geführt, um Bewegung, Erkundung und Sozialkontakte zu ermöglichen.“ Die ausschließliche Haltung von Hunden in Innenräumen ist damit verboten. Regelmäßige Kontrollen bei Züchtern sollen die Einhaltung sicherstellen.

Für Privatpersonen gelten diese Vorschriften jedoch nicht. Bei rund 70 Millionen Hunden in der EU wäre das ohnehin kaum zu kontrollieren.

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