Zunächst standen die Entlastung für die Haushalte 2022 und die Genehmigung der Haushalte 2023 auf der Tagesordnung. Diese waren ausgeglichen, Überschüsse konnten in die Rücklagen gelegt werden. In Salzgitter Bad wurde mit etwas Wehmut Jens Behme, Leiter der Abteilung Finanzen, aus der Synode verabschiedet, da der Vortrag des Haushaltes angesichts der zu erwartenden Fusion an dieser Stelle das letzte Mal durch ihn geschah.
Mit beiden Propsteien war in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Landeskirchenamtes das Kirchengesetz über die Zusammenlegung zur Propstei Salzgitter vorbereitet worden. Dies stand als wichtigster Punkt der Synoden zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Zunächst wurden die Mitglieder ergänzend über die Erstellung eines besonderen Kirchengesetzes informiert, das erlaubt, Übergangsregelungen zu treffen. Nach intensiven Verhandlungen wurde eine „erweiterte Zusammensetzung des Propsteivorstandes, die die Mehrheit der nicht ordinierten Mitglieder wahrt“, ermöglicht.
Beide Propsteien werden im Vorstand der fusionierten Einheit vertreten sein. Ihre Amtszeit endet mit der Bildung des neuen Propsteivorstands durch die zum 1. Januar 2025 neugewählte Synode. Die amtierenden Pröpste Uwe Teichmann und Ralf Ohainski nehmen das Propstamt gemeinsam wahr, scheidet einer der beiden Pröpste aus dem Amt aus, übernimmt der andere die Aufgabe alleine. Die amtierenden stellvertretenden Pröpste bleiben weiter im Amt und gehören dem Propsteivorstand an.
Die Mitglieder beider Propsteisynoden bilden die Propsteisynode der Propstei Salzgitter. Hinsichtlich der Diakone und Diakoninnen sowie der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen gelten die Vereinbarungen über Bestandschutz der Stellen, solange die betreffenden Personen auf ihrer Stelle bleiben, wie sie in einer Niederschrift eines Gespräches zwischen Landeskirchenamt und den beiden Propsteien festgehalten sind.
Die Abstimmung über das Kirchengesetz erfolgte in den Propsteien in einem Abstand von einer halben Stunde. Beide Synoden erzielten einen einstimmigen Beschluss. In den Versammlungen wurde auch über die Bildung der Kommission „Eine Propstei – ein Pfarramt“ verhandelt. Diese wird sich aus etwa zehn bis zwölf Personen aus der Pfarrerschaft und den Mitarbeitendenvertretungen bzw. interessierten Laien beider Propsteien zusammensetzen.