Salzgitter.
Im August sind Steuern und Gebühren zu zahlen. Daher bittet die Stadtkasse Salzgitters, dass Abgabenbeträge bis zum Tag der Fälligkeit auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten überwiesen werden. Es sei denn, die Abgabepflichtigen haben eine Einzugsermächtigung erteilt, sodass die Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt. Am 15. August werden Grundsteuer A und B, Straßenreinigungsgebühr, Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer, Gewerbesteuervorauszahlung sowie Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum Juli bis September fällig. Doch Achtung! Einen neuen Jahresbescheid erhalten Steuerpflichtige nur, wenn eine Änderung eingetreten ist, für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.