Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden. „Es bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung vertraulicher Kundendaten“, heißt es in einer Pressemitteilung. Informationen finden sich auf www.elster.de. Die Nutzung des Programms ist aber freiwillig – der Antrag auf Kindergeld kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden. Mehr zum Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag lässt sich online nachlesen auf www.familienkasse.de.