„Vor Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände ist aber sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird“, teilt die Stadtverwaltung mit. Sie weist darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten.
Die Stadt appelliert an die Bevölkerung, trotz Feierlaune die Unfallrisiken im Auge zu behalten, damit alle Gäste, Nachbarn und Passanten das neue Jahr fröhlich und unbeschwert beginnen können. Aber mit dem Abschuss ist es nicht getan. Zur Entsorgung der abgebrannten Knaller und Raketen auf Fußwegen und Straßen, appelliert der Städtische Regiebetrieb (SRB) an die Bürgerinnen und Bürger, die Reste wieder einzusammeln.
Die erkalteten Feuerwerkskörper können in der Restabfalltonne landen. „Die Verkaufsverpackungen zum Beispiel die Kunststofftüten von Raketensets oder Folienverpackungen gehören in den Gelben Wertstoffsack“, heißt es aus dem Rathaus. Der SRB erinnert an die zumeist als Startrampe genutzten Sekt- oder Weinflaschen, die nicht vergessen werden sollten und dem Altglascontainern zugeführt werden. Er weist in diesem Zusammenhang auch auf die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die angrenzenden Fußwege hin. Lediglich die an die Straßenreinigung angeschlossenen Straßen sowie Fußgängerzonen und öffentliche Plätze übernimmt der SRB im Rahmen der regulären Straßenreinigung.
Der NABU fordert ein Umdenken beim Jahreswechsel und ein umweltfreundlich(er)es Silvesterfest. Lesen Sie auf Seite 10.