Nach der Niedersächsischen Bauordnung sind ab Januar folgende Anzeigen, Mitteilungen, Anträge und Anfragen digital an die untere Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln: Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage, Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme oder Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
Weiter sind vorgeschrieben Anträge auf Zulassung einer Abweichung, auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung, auf Erteilung einer Baugenehmigung, auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung, auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids sowie Bauvoranfragen und Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung. Voraussetzung für das digitale Einreichen der oben genannten Verfahrensarten ist die Verwendung eines Nutzerkontos mit festgelegten Sicherheitsanforderungen. Für den Identitätsnachweis wird die so genannte BundID benötigt.