Doch erst einmal müssen sich junge Menschen für eine Kandidatur melden. Das geht einfach. Interessierte müssen nur den Kandidaturbogen mit Foto und Einverständniserklärung sowie zehn Unterstützerunterschriften einreichen. Das Formular steht ab sofort auf der Internetseite www.salzgitter.de unter dem Stichwort Jugendparlament zum Download bereit. Die Bewerbungen müssen bis zum 8. März um 18 Uhr per Post oder per Briefkasteneinwurf im Rathaus in Lebenstedt eingereicht worden sein.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag mindestens seit einem Monat ihren Hauptwohnsitz in Salzgitter haben (also seit dem 8. Februar). Jugendliche ab 14 Jahren bis einschließlich 20 Jahren können als Jugendparlamentarierinnen und Jugendparlamentarier kandidieren. Wer zwölf oder 13 Jahre alt ist, kann sich als Beisitzerin beziehungsweise als Beisitzer bewerben. Für Beisitzerinnen und Beisitzer stehen drei Sitze zur Verfügung, welche das gleiche Stimm-, Rede- und Antragsrecht wie die Jugendparlamentarierinnen und Jugendparlamentarier innehaben.
Das Jugendparlament tagt etwa acht- bis elfmal im Jahr. Dort fassen die Jugendlichen Beschlüsse, äußern Wünsche und geben Anregungen. Außerhalb der Sitzungen besteht die Möglichkeit, selbstgewählte Themen zu bearbeiten, Veranstaltungen oder Projekte zu planen. Der Sprecher beziehungsweise die Sprecherin sowie die Stellvertretung sind auch beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss, der Anträge stellen kann, die im Rat der Stadt diskutiert werden. Wer Fragen rund um die Bewerbung oder die Arbeit des Jugendparlaments hat, kann sich an den Fachdienst Kinder, Jugend und Familie unter Tel. (05341) 839-3803 und 839-3991 wenden oder eine E-Mail senden an jugendparlament@stadt.salzgitter.de.