Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand bestehend aus acht Personen aus dem Kreise der Wahlberechtigten zu berufen. Es werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wahlhelfer müssen jedoch zur Wahl wahlberechtigt sein. Interessierte müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Die Tätigkeit umfasst die Durchführung der Wahlen in den 100 Wahllokalen sowie die Auszählung der Stimmen zur Briefwahl in 25 Bezirken. Die bereits erfahrenen Wahlhelfer werden gebeten, für den Einsatz zum Beispiel im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis zu werben. Wer Interesse hat, kann sich per E-Mail wahlhelfer@stadt.salzgitter.de oder unter den Telefonnummern (05341) 839-4393 oder -4394 melden, außerdem gibt es im Internet ein Kontaktformular auf www.salzgitter.de.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird, je nach Position im Wahlvorstand, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 bis 55 Euro gezahlt. Das ist es aber nicht allein. Die Wahrnehmung dieser staatsbürgerlichen Pflicht gibt Gelegenheit, sich einzusetzen und vor Ort daran mitzuwirken, dass die Wahlhandlung zuverlässig verläuft. „Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Demokratie lebt davon, dass Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen - beispielsweise als Wahlhelfer“, heißt es aus dem Rathaus.
Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Ein Wahlvorstand besteht aus acht Personen und setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer, den jeweiligen Stellvertretern und vier Beisitzern. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören die Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der Stimmen, die Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Vorbereitung der Wahl beginnt um 7.30 Uhr - zu diesem Zeitpunkt müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind - jeder einzelne Wahlhelfer ist in der Regel einen halben Tag im Einsatz (vor- oder nachmittags nach Absprache im Wahlvorstand). Nach Schließung der Wahllokale erfolgt dann durch den gesamten Wahlvorstand die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses in dem jeweiligen Wahlbezirk.