„Aufgrund dieses Beschlusses und somit des Wegfalls der Zuschüsse wurden die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber deutlich angehoben. Zusätzlich ist die sogenannte Umlage zur Entlastung energieintensiver Unternehmen gestiegen“, teilt die WEVG mit. Sie gibt die Belastung nun eins zu eins weiter. „Mit den neuen Preisen zahlten Kunden und Kundinnen der WEVG bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden für Strom etwa 3,64 Euro mehr im Monat, erläutert Matthias Giffhorn einen Beispielfall, Bereichsleiter der WEVG.
Aber nicht nur Strom wird teuer, auch die Gaspreise steigen. Dazu führt der WEVG-Geschäftsführer Rainer Krause aus: „Nach der deutlichen Preissenkung zum 1. Oktober 2023 haben wir in der gesamten Heizperiode 2023/2024 die Erdgaspreise so günstig wie möglich gehalten. Aufgrund des Anstiegs des CO2-Preises, der Speicherumlage und der Beschaffungskosten sind wir allerdings gezwungen, die Erdgaspreise zum 1. Mai 2024 anzupassen. Die leichten Verringerungen bei den Netzentgelten können die Erhöhung leider nicht kompensieren.“
Zum 1. Mai 2024 steigt der Arbeitspreis für Erdgas um 1,07 Cent pro Kilowattstunde (inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer). Auch hier bleibt der Grundpreis unverändert. Für Erdgas sind bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 14.000 Kilowattstunden ab dem 1. Mai etwa 12,49 Euro mehr im Monat fällig, berechnet Matthias Giffhorn. Alle Kundinnen und Kunden, die Strom und Erdgas von der WEVG beziehen werden in den nächsten Tagen schriftlich über ihre individuellen Änderungen informiert.
Matthias Giffhorn erklärt das Vorgehen zur Abgrenzung des Verbrauchs: „Wir ermitteln den Verbrauch bis zur und ab der Preisanpassung rechnerisch und grenzen ihn bei der kommenden Jahresrechnung zeitanteilig ab. Diese Methode ist branchenüblich und sehr zuverlässig.“ Rainer Krause empfiehlt, den monatlichen Abschlag zu erhöhen, um die höheren Verbrauchskosten entsprechend zu decken und eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden. Das lässt sich am schnellsten per Mausklick erledigen. Wer mag, kann seinen ihren Abschlag im WEVGOnline-Portal unter www.wevg.com erhöhen.