„Finger weg von Mitteln zur chemischen Unkrautvernichtung auf allen Nichtkulturlandflächen – zum Beispiel Pflanzenschutzmittel, Steinreiniger oder Salz“, betonten die Experten und weisen darauf hin, dass die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen wie Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen generell verboten ist. Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Salz und andere Stoffe. Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind, sind ebenfalls verboten, sofern diese zur Unkrautbeseitigung und nicht zur Grünbelagsentfernung beziehungsweise Steinreinigung verwendet werden. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt laut Pflanzenschutzamt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar.
Nur beim Essig gibt es mittlerweile eine Ausnahme: Die Europäische Union hat Essig als Grundstoff zur Bekämpfung von Unkräutern auf versiegelten Flächen genehmigt – allerdings mit strengen Auflagen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können von den Umweltbehörden der jeweiligen Gemeinde oder Stadt beanstandet und gegebenenfalls auch geahndet werden. „Wenn Bürgerinnen und Bürger der Umwelt etwas Gutes tun wollen, verzichten sie auch auf den Essigeinsatz“, sagen die Experten. „Es bleiben jedoch wirksame alternative Methoden wie mechanisches Entfernen, Heißwasser-Hochdruckreiniger oder Abflammen, mit denen man die Flächen sauber halten kann. Aber Achtung: Beim Abflammen besteht bei trockenem Wetter Brandgefahr.“Weitere Informationen gibt es beim Pflanzenschutzamt der LWK unter den Telefonnummern 0511 4005 2428 oder -2178.