Für Rechtsanwältin Dr. Michéle John bleibt es aus Sicht der Antragsteller dabei, „dass die rechtlichen Voraussetzungen des Widerrufs des Planfeststellungsbeschlusses vorliegen“. Insbesondere seien nachträglich neue Tatsachen eingetreten, die einen Widerruf rechtfertigten. Dazu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bestimmte vorhandene und berücksichtigte Tatsachen nunmehr allgemein anders bewerten. Die Juristin verweist zudem darauf, dass „der Planfeststellungsbeschluss seinerzeit auf Grundlage einer völlig unzureichenden Datengrundlage ergangen“ sei.
Petra Wassmann, Konrad-Beauftragte des NABU Niedersachsen, sieht mit der Abgabe der Stellungnahme „den Ball wieder im Feld des Umweltministeriums“. Auf Grundlage „unserer tiefgreifenden Kritik am vorläufigen Bescheid“ erwartet sie nun eine tatsächlich inhaltliche Auseinandersetzung mit unseren Argumenten. „Ein Zurückziehen auf rein formaljuristische Gesichtspunkte wird der Verantwortung des Landes für die Sicherheit der Bevölkerung und späterer Generationen keinesfalls gerecht.“ Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen, ergänzt: „Die Argumentation des früheren Chefs des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Wolfram König, die nuklearen Abfälle seien unterirdisch sicherer aufgehoben als oberirdisch, ist absurd. Wenn das die Maxime des Handelns sein soll, dann ist dies gesetzeswidrig. Wir fordern, dass Schacht KONRAD langzeitsicher sein muss. Es muss belegt werden, dass von einem Atommülllager in dem alten Schacht in Zukunft keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Dieser Beleg steht bis heute aus!“
Auf einer Linie mit den Umweltverbänden bewegt sich auch Oberbürgermeister Frank Klingebiel, der für das Bündnis gegen Schacht KONRAD spricht, das von der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Stadt Salzgitter getragen wird: „Unsere Forderung, dass das Umweltministerium sich endlich fachlich mit unseren inhaltlichen Kritikpunkten auseinandersetzt und nicht nur von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abschreibt, ist kein Freibrief für eine erneute Verschleppung der Entscheidung. Wir erwarten eine tiefgreifende, eigenständige, zügige und positive Entscheidung des Ministeriums auf unseren Antrag.“