Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung oder ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Am Wahlsonntag kann in begründeten Ausnahmefällen noch bis 15 Uhr vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht werden.
Wie bereits bei vorangegangenen Europawahlen wird auch am 9. Juni 2024 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt, welche am sonntag in den Wahlbezirken 37 (Grundschule Salder) und 87 (Gymnasium Salzgitter-Bad) läuft. Es handelt sich dabei um eine wahlstatistische Sonderauszählung, die zusätzlich zur Feststellung des allgemeinen Wahlergebnisses erfolgt.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten zusätzlich zum Stimmvermerk auch nach Altersgruppen und Geschlecht (statistischen Gruppen) analysiert. Sie vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung der Wählerinnen und Wähler. Um die Stimmabgaben auswerten zu können, geben die Wahlvorstände in den ausgewählten Wahlbezirken amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (Geschlecht und Geburtsjahresgruppe) aus.
Der Aufdruck der Stimmzettel lässt keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Wählerin bzw. des einzelnen Wählers zu. Er dient lediglich der statistischen Zuordnung. Zudem werden ausschließlich die gekennzeichneten Stimmzettel nach der Stimmenauszählung an das Landesamt für Statistik Niedersachsen zur weiteren Auswertung übergeben. In den ausgewählten Briefwahllokalen befinden sich entsprechende Bekanntmachungen und Informationen der Stadtwahlleitung.
Im Unterschied zu den Wählerbefragungen, die Wahlforschungsinstitute vor dem Wahltag oder am Wahltag nach der Wahlhandlung durchführen, spiegelt die repräsentative Wahlstatistik die tatsächliche Wahlbeteiligung und Stimmabgabe wider. Sie beruht nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken. Sie bildet anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses müssen Wählerinnen und Wähler nicht befürchten.