Hannover.
Es ist schon mehr als ein halbes Jahr, aber das „Weihnachtshochwasser“ wird nun wieder aktuell. Die Fluten hatten beträchtliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen, auch an Gebäuden und Inventar angerichtet. Der Niedersächsische Landtag hat mit einem Nachtragshaushalt für 2024 die Voraussetzungen für Hilfsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 110 Millionen Euro geschaffen. Für die Landwirtschaft stehen sechs Millionen Euro bereit.
Die Richtlinie über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024“ ebnet den Weg. Bis 3. September 2024 können betroffene landwirtschaftliche Unternehmen bei der Landwirtschaftskammer (LWK) eine Hilfeleistung beantragen über die Internetseite www.agrarfoerderung-niedersachsen.de. Die LWK hatte im Winter informiert, wie die Schäden dokumentiert werden müssen.