Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und flexible Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Dabei übernehmen qualifizierte Kindertagespflegepersonen die verantwortungsvolle Aufgabe, die Kinder zu betreuen, zu fördern und zu begleiten. Im Gegensatz zur Kindertagesstätte findet die Betreuung in einer familiären Umgebung statt, was den Kindern oft ein Gefühl von Geborgenheit vermittelt. Die Grundlagen dieser Betreuungsform sind im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) geregelt.
Betreuungsschlüssel und QualifikationEin entscheidender Faktor für die Qualität der Kindertagespflege ist der Betreuungsschlüssel. Dieser gibt an, wie viele Kinder eine Kindertagespflegeperson gleichzeitig betreuen darf. In Deutschland liegt der maximale Betreuungsschlüssel bei fünf Kindern pro Betreuungsperson. Dies gewährleistet eine individuelle und intensive Betreuung jedes einzelnen Kindes. Um Kindertagespflegeperson zu werden, ist eine Grundqualifikation notwendig. Diese umfasst unter anderem rechtliche Grundlagen und pädagogische Kenntnisse. Die notwendige Pflegeerlaubnis wird durch das Jugendamt erteilt. Dazu braucht es insbesondere einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind und eine Schulung im Kinderschutz. Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. setzt sich für die Interessen und Belange von Kindertagespflegepersonen ein und fördert die Qualität in der Kindertagespflege.
Kindertagespflege bis zur Einschulung: Individuelle FörderungEine Kindertagespflegeperson begleitet die Kinder oft über mehrere Jahre hinweg. In dieser Zeit entwickeln sie enge Bindungen zu den Kindern und ihren Familien. Durch gezielte Fördermaßnahmen, angepasst an die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes, tragen sie maßgeblich zur ganzheitlichen Entwicklung bei.