Der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Klein freut sich über diese Zuweisung, hält sie aber auch für absolut notwendig. „Neben den auch in Salzgitter unter anderem gestiegenen Energie- und Kreditbeschaffungskosten schlägt bei uns natürlich die seit längerem bestehende enorme Verschuldung besonders zu Buche“, sagt er. Daher sei die Unterstützung des Landes hilfreich, werde aber zum Abbau des Gesamtdefizits nur bedingt helfen. Es sei weiterhin städtischerseits erforderlich, beispielsweise Ausgaben zu priorisieren und zu deckeln, zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen zu gewinnen und Strukturen zu optimieren. Nur so könne nachhaltig eine gewisse Verbesserung der Finanzlage erreicht werden. Dennoch sei die zeitnahe Bewilligung in Höhe von 7,5 Millionen Euro ein großartiges Signal.
Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro für 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vorgesehen. Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen.