Hitzefrei für die „höchsten Jobs“
Wenn der Sommer zu heiß wird: IG BAU erinnert an das Ausfallgeld für Dachdecker bei Extremwetter

Sie arbeiten ganz oben – und oft in praller Sonne: Dachdecker haben bei extremen Temperaturen ein Recht auf hitzefrei und ein Ausfallgeld.Foto: IG BAU | Tobias Seifert
Salzgitter. Hitzefrei für die „höchsten Jobs“ in Salzgitter. Das fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Dachdecker arbeiten ziemlich weit oben – und oft auch in ziemlich praller Sonne. „Die rund 120 Dachdecker in Salzgitter machen da gerade einiges mit. Aber bei allem Sonnenschutz – vom ständigen Eincremen übers Abdecken der Haut bis zum ­intensiven Wassertrinken: Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knallt, dann müssen auch die Profis runter vom Dach“, sagt Karl-Heinz Ehrenberg von der IG BAU Braunschweig-Goslar. Deshalb gebe es auch so etwas wie Hitzefrei fürs Dach, wenn der Sommer zu heiß wird. „Denn die Gesundheit geht vor.“

Wichtig dabei: Wenn Dach­decker die Pfannen, den Hammer und den Zollstock zur Seite legen, dann reißt die Zwangs­pause trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie, so der Vorsitzende der IG BAU Braunschweig-Goslar. Die Beschäftigten bekämen nämlich ein sogenanntes Ausfallgeld – einen Extremwetter-Ersatzlohn. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber hätten damit laut Karl-Heinz Ehrenberg „die Jobs im Dachdeckerhandwerk am ­Tariftisch wetterfest gemacht“. So ein Wetter-Puffer für die Lohntüte ist für Dachdecker als Open-Air-Jobber wichtig, findet er. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom ­April bis zum November extrem wird – also bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen, erklärt Karl-Heinz Ehrenberg. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden auf dem Lohnkonto aufgefangen. Die Auszahlung des Geldes erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es online auf der Seite www.soka-dach.de/­leistungen/ausfallgeld.

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