Wichtig dabei: Wenn Dachdecker die Pfannen, den Hammer und den Zollstock zur Seite legen, dann reißt die Zwangspause trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie, so der Vorsitzende der IG BAU Braunschweig-Goslar. Die Beschäftigten bekämen nämlich ein sogenanntes Ausfallgeld – einen Extremwetter-Ersatzlohn. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber hätten damit laut Karl-Heinz Ehrenberg „die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch wetterfest gemacht“. So ein Wetter-Puffer für die Lohntüte ist für Dachdecker als Open-Air-Jobber wichtig, findet er. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird – also bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen, erklärt Karl-Heinz Ehrenberg. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden auf dem Lohnkonto aufgefangen. Die Auszahlung des Geldes erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es online auf der Seite www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld.