Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Lärmminderungsplanung ist in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) verankert, die Anforderungen an Lärmkarten in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Seit 2007/2008 erfolgen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in einem fünfjährigen Turnus. Die Stadt Salzgitter muss ihre Karten und Pläne in diesem Jahr neu aufstellen beziehungsweise fortschreiben. Darin sind bisherige Maßnahmen zu evaluieren und für weiterhin sowie neu belastete Bereiche nach Möglichkeit geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist zusammen mit den Lärmkarten seit dem 22. August bis einschließlich 18. September auf der Internetseite unter www.salzgitter.de/beteiligungen einsehbar. Zusätzlich liegt der Entwurf während dieses Zeitraums im Rathaus in Lebenstedt im 9. Obergeschoss, Flurbereich zwischen den Zimmern 918 und Zimmer 919 aus. Er kann zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden: Montag, Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Stellungnahmen können bis zum Ende Auslegungsfrist vorgebracht werden. Sie sind per E-Mail an planung@stadt.salzgitter.de oder schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter zu richten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen innerhalb der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift zu bringen. Auskünfte zu dem Planentwurf erteilt die Stadt in den Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon (05341) 839-3694 oder -3748.