Aufgrund der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet besteht für die Eigentümer und Eigentümerinnen die Möglichkeit, steuerrechtliche Unterstützung bei der Sanierung ihrer Immobilie zu erfahren und so nicht nur zum Sanierungserfolg aktiv beizutragen, sondern auch vom Sanierungsverfahren persönlich zu profitieren. Die Förderung erfolgt hierbei im Rahmen einer indirekten Förderung durch eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit der Sanierungskosten.
Bevor allerdings mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, muss zwingend mit der Stadt Salzgitter eine vertragliche Vereinbarung über die umzusetzenden Maßnahmen getroffen werden. Als Beginn zählt unter anderem eine Auftragserteilung. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Anmeldung für die Teilnahme an der Infoveranstaltung ist möglich unter der Telefonnummer (05341) 839-3474 oder per E-Mail an stadtumbau@stadt.salzgitter.de. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.salzgitter.de/sanierungsgebiet-swindonstrasse.