Salzgitter.
Gemäß Friedhofssatzung gibt der Städtische Regiebetrieb (SRB) die vorgesehene Einebnung von Erdreihengräbern des Jahrgangs 1994 und Kindergräbern des Jahrgangs 2004 sowie der Urnenreihengräber aus dem Jahr 2004 bekannt. „Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet“, heißt es in einer Mitteilung. Auch Wahlgrabstätten der genannten Jahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind. Die Stadt empfiehlt allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen.