Ein umfassender Marktüberblick ist für eine Antwort unerlässlich. Viele Autobesitzer nutzen dazu ein Vergleichsportal. Verbrauchermedien raten allerdings mindestens zwei Portale zu kontaktieren. Doch selbst damit bekommt man keinen vollständigen Überblick. Kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und was die Leistungen betrifft, handelt es sich oft um Policen mit abgespeckten Leistungen.
Die HUK-COBURG, mit 13,9 Millionen versicherten Fahrzeugen Deutschlands größter Kfz-Versicherer, lässt sich auf keinem Portal listen. Zur Abrundung der Suche empfehlen Verbrauchermedien deshalb, direkt auf der Website einer bekannt preisgünstigen Kfz-Versicherung zu suchen. Selbst bei einem günstigen Anbieter lassen sich mit der Einbindung von Telematik-Lösungen Prämien noch einmal reduzieren. Telematik belohnt sicheres, vorausschauendes Fahren. Bei entsprechender Fahrweise lassen sich meist in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kasko-Versicherung bis zu 30 Prozent sparen.
Und wer nach einem Kasko-Schaden bereit ist, sein beschädigtes Auto im Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann beim Kasko-Beitrag von Nachlässen profitieren. Bei der HUK-COBURG sind es 20 Prozent. Weiteres Sparpotential steckt in der Erhöhung des Selbstbehaltes.
Im Schadenfall zählen die Leistungen. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sollte in der eigenen Police eine 100-Millionen-Euro-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall stehen. Empfehlenswert ist auch eine Mallorca-Police, die bei einer Fahrt mit einem gemieteten Pkw in vielen Ländern schützt.
Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert sind auch die Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw hinterlässt. Ein ganz spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen. Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Wertes. Für Besitzer von Neuwagen – aber auch von neuen Gebrauchtwagen – ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten zwei bzw. drei Jahren.
In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies also bis einschließlich 30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer. – Bevor man kündigt, sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
Der günstige Preis allein sollte, wie die HUK-COBURG mitteilt, kein alleiniges Entscheidungskriterium sein. Nur ein kritischer Blick auf die Leistungen schützt vor bösen Überraschungen im Schadenfall. Viel Wert legen Verbraucherschützer auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung.