Als Zusatz teilte der Täter mit, dass sein bisher genutztes Telefon angeblich beschädigt wurde. Zeitgleich sollte der Senior die neu übermittelte Nummer des Sohnes als Kontakt einspeichern. Der aufmerksame Bewohner erkannte den Schwindel, kam der Forderung des Täters nicht nach und informierte die Polizei. Sie möchte die Bewohner dazu sensibilisieren, niemals auf Forderungen dieser Art einzugehen. In solchen Fällen sollte jeder Kontakt zu Personen des Vertrauens aufnehmen, ob es sich wirklich um deren Nachricht handelt.
„Überweisen Sie niemals Geld an unbekannte Geldinstitute, ohne mit Personen ihres Vertrauens vorher gesprochen zu haben“, schreibt die Polizei, die darum bittet, bei einer Tat oder einem Versuch immer kontaktiert zu werden. Sie rät dazu, mit Kindern oder Enkeln gezielt Passwörter zu vereinbaren, um die Echtheit eines Anrufes prüfen zu können.