In dem Papier räumt die Kommission ein, dass es „aktuell keine Gebinde gibt, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“ Aus diesem Umstand folgere das Gremium, dass die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerkse „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“, warnt die AG. Dem Ministerium empfehle sie deshalb, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden.
Die AG schlägt Alarm. „Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden“, lautet der Vorwurf. „Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. Er nennt es „beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt“.
Umso wichtiger hält Ludwig Wasmus die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. „Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“ Die Entsorgungskommission schlägt demnach folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führe an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager.
Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen. Diese wolle die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen, schreibt Ludwig Wasmus. „Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde, soll einfach ignoriert werden.