Acht Fahrzeuge gegen den Schnee
Der Wintereinbruch stellte den Städtsichen Regiebetrieb vor Herausforderungen

Schneefall ohne Ende: Der SRB bemühte sich, am Donnerstag alle Hauptstraßen frei zu halten - wie hier in Lebenstedt am BraWo-Carree.foto: sz-pa/rk
Salzgitter. Wegen des anhaltenden Schneefalls am Donnerstag, 9. Januar, war und ist der Winterdienst im Dauereinsatz. Auch einige Feuerwehreinsätze gab es im Zuge der Wetterlage. Zum Winterdiensteinsatz zieht der Betriebsleiter des städtischen Regiebetriebes (SRB) Dietrich Leptien ein Zwischenfazit: Gerade der dauerhafte Schneefall hat die Mitarbeitenden vor Herausforderungen gestellt.

„Dank des Einsatzes aller verfügbaren Mitarbeitenden sowie dem Einsatz von acht Winterdienstfahrzeugen im Zweischichtbetrieb blieben alle Hauptverkehrsachsen auch während des Schneefalls gestern passierbar“, so Dietrich Leptien. Am Freitag kümmerte sich der Winterdienst nach seinen Worten auch um „kleine Straßen sowie weitere Fußwege“.

Bedingt durch das Winterwetter kam es am Nachmittag und Abend auch zu einigen Einsätzen der Berufsfeuerwehr. Auf der Nord-Süd-Straße sowie auf den Kreisstraßen 1, 2, 23 und 33 mussten umgefallene Bäume von der Fahrbahn entfernt werden. Dazu war die Nord-Süd-Straße zwei Mal für etwa 15 Minuten Richtung Lebenstedt gesperrt. Auf der Verbindungsstraße von Osterlinde nach Lichtenberg mussten hinabhängende Äste entfernt werden. In der Nacht zum Freitag kamen keine weiteren Einsätze ähnlicher Art hinzu.

Der Fachdienstleiter der Berufsfeuerwehr Arne Sicks resümiert: „Glücklicherweise blieben witterungsbedingte Einsätze des Rettungsdienstes weitgehend aus. Das ist sicherlich auch der umsichtigen Fahrweise der weitaus meisten Verkehrsteilnehmenden zu verdanken. Grund der umgefallenen Bäume war die Last des nassen Schnees. Alles in allem führte dieser Wintereinbruch nicht zu einem außergewöhnlich hohen Einsatzaufkommen und alle Einsätze konnten schnell beendet werden.“

Feuerwehr und SRB rieten im Laufe des Tages nicht nur dazu, vorsichtig zu gehen, sondern sie erinnerten die Bewohner und Bewohnerinnen an deren Räumpflicht. Anlieger von an Straßen grenzenden Grundstücken müssen Gehwege und gefährliche Fahrbahnstellen frei schippen und mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreuen. Gehwege sind laut Pressemitteilung aus dem Rathaus mindestens in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee zu räumen und bei Winterglätte bestreut zu halten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,50 Meter breiter Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn freizuhalten. Der Winterdienst ist an Wochentagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr durchzuführen.

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