Schacht KONRAD: Die nächste Instanz
BUND und NABU reichen ihre Klage gegen die Atomendlager-Genehmigung beim Oberverwaltungsgericht ein

Ein Fall für das Oberverwaltungsgericht: BUND und NABU gehen weiter gegen Schacht KONRAD als Atomendlager vor.Foto; sz-pa/rk
Salzgitter. Das Verfahren um Schacht KONRAD geht in die nächste Instanz. Der BUND Niedersachsen und der NABU Niedersachsen haben fristgerecht die Begründung für ihre Klage auf Rücknahme der Genehmigung von Schacht KONRAD als Atommülllager beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Dazu erklären BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner und Petra Wassmann als KONRAD-Beauftrage des NABU in Niedersachsen: „Ein Endlager darf nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies ist bei Schacht KONRAD nicht der Fall. Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig.

Sie finden es falsch und gefährlich, sich wie „das Niedersächsische Umweltministerium und die Betreiberin auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 zu berufen. „Für alle anderen potenziellen Endlagerstätten für radioaktive Abfälle gelten die 2020 verabschiedeten Endlager-Sicherheitsanforderungen und die werden - wie vom Umweltministerium Niedersachsen in seinem Bescheid bestätigt - von Schacht KONRAD nicht eingehalten“, heißt es weiter. Deshalb klagen beide Verbände weiter darauf, den Planfeststellungsbeschluss zu widerrufen oder zurückzunehmen.

Rechtsanwältin Dr. Michéle John erklärt dazu aus juristischer Sicht: „Nach unserer Auffassung liegen die Voraussetzungen für den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vor, denn es sind nachträglich neue Tatsachen eingetreten, die diesen rechtfertigen. Dazu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bestimmte vorhandene und berücksichtigte Tatsachen nunmehr allgemein anders bewerten oder zu bewerten haben. Dazu gehört ein neuer Stand von Wissenschaft und Technik beispielsweise bei der systematischen Szenarienanalyse, den neuen Dosiskoeffizienten und dem notwendigen einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG). Es bleibt auch dabei, dass der Planfeststellungsbeschluss seinerzeit auf Grundlage einer völlig unzureichenden Datengrundlage ergangen ist.“

Für das Bündnis gegen Schacht KONRAD, das von der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Stadt Salzgitter getragen wird, erklärt Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Die Anforderungen an die Sicherheit und den Langzeitsicherheitsnachweis müssen für alle schwach und mittelradioaktiven Abfälle gleich sein, ob sie nun in Schacht KONRAD eingelagert werden sollen oder an einem anderen Standort. Die derzeitige Ungleichbehandlung führt zu deutlich weniger Sicherheit am Standort KONRAD. Das kann nicht richtig sein. Das kann weder richtig noch rechtskonform sein und ist den Menschen in unserer Region auch nicht vermittelbar. Das sklavische Festhalten an einem offensichtlich nicht den heutigen Anforderungen entsprechenden überalterten Planfeststellungsbeschluss untergräbt zusätzlich das Vertrauen der Menschen in unserer Region in die verantwortlichen Entscheidungsträger. Deshalb muss die Genehmigung aufgehoben werden.“

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