Stadt öffnet die Wahlbüros
Ab kommenden Montag können die Menschen in Salzgitter ihre Stimme abgeben.

Die Wahlbenachrichtigungen in Salzgitter sind draußen: Auf der Rückseite des Schreibens lässt sich die Briefwahl beantragen.Foto: sz-pa/rk
Salzgitter. Wem es am Wahltag am 23. Februar nicht möglich ist, an der Bundestagswahl teilzunehmen, kann bereits jetzt schriftlich Briefwahl beantragen. Dies ist per E-Mail an briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de oder mit dem Online-Formular möglich, das im Internet unter www.salzgitter.de eingestellt ist. Es lässt sich aber auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag nutzen.

Einfacher und schneller ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, so das Wahlbüro, verkürzt sich der Zeitraum, der für die Briefwahl zur Verfügung steht. Aufgrund angepasster gesetzlicher Fristen für die Aufstellung und Zulassung von Wahlvorschlägen können die Stimmzettel erst ab Anfang Februar gedruckt werden.

Ab dem 10. Februar kann die Briefwahl auch persönlich im Rathaus in Lebenstedt und in der Außenstelle Salzgitter-Bad ausgeübt werden. Die Stadt öffnet dann ihre beiden Wahlbüros. In Lebenstedt kann montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr direkt vor Ort gewählt werden sowie montags und donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr. In der Außenstelle Salzgitter-Bad ist das Wahlbüro ebenfalls montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet.

Für die Ausübung des Wahlrechts wird kein Termin benötigt. Für eine schnelle Bearbeitung bittet das Wahlbüro, den Antrag auf Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglichst bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Ein amtlicher Reisepass oder Personalausweis ist auf jeden Fall bereitzuhalten. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht (maximal vier Personen). Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief darf keinesfalls in einem Wahllokal abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.

Das Wahlbüro weist noch auf eine wichtige Änderung bei den Briefwahlunterlagen hin: Der Stimmzettelumschlag hat nicht die bekannte blaue Farbe, sondern ist im neutralen Weiß gehalten. Der weiße Stimmzettelumschlag ist jedoch eindeutig durch den Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“ gekennzeichnet. Das Briefwahlbüro ist per E-Mail an briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de zu erreichen.

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