Einfach und digital geht das in einem Online-Beteiligungstool über die Seite https://beteiligung-regionalplan.de/rvbraunschweig-wind. Die interaktive Anwendung ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu Textstellen und Flächen in der Karte. Für dieses Verfahren ist es notwendig, sich einmalig zu registrieren.
Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an wind@rv-bs. de oder postalisch an den Regionalverband Großraum Braunschweig (Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig) geschickt werden. Die Unterlagen in den Räumen des Regionalverbands können eingesehen werden von montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.3,18 Prozent der Regionsfläche sollen nach gesetzlicher Vorgabe spätestens 2032 für Windenergie ausgewiesen werden. Das Land hatte für die Planung zwei Schritte vorgesehen. Der Regionalverband legt gleich im ersten Schritt vorzeitig die gesamte Planung vor. Planen heißt steuern. Erfolgt keine Festlegung von Vorrangstandorten, hat Windenergie zukünftig generell Vorrang auf allen Außenbereichsflächen – von einer „Superprivilegierung“ ist dann die Rede. Damit könnten auf fast der Hälfte der gesamten Fläche der Region Windenergieanlagen entstehen.
Der vorgelegte, „ausgewogene“ Entwurf soll laut RGB „für Planungssicherheit und eine geordnete Entwicklung von Windenergieflächen in der Region“ sorgen. Die Siedlungsabstände von 1.000 Metern werden weiterhin eingehalten, das hatte die Politik als unumstößlich vorgegeben. Durch die Steuerung seitens des Verbands bleiben andere Flächen für Naturschutz, Naherholung, Hochwasservorsorge oder Landwirtschaft erhalten.