Alle Hundebesitzer und -besitzerinnen werden gebeten, diesen Vorgaben nachzukommen und ihre Hunde bis zum 15. Juli nur noch angeleint in der freien Natur und Landschaft zu führen. Im Naturschutzgebiet „Lengeder Teiche“ gilt die Anleinpflicht ganzjährig.
Von dieser Regelung profitieren vor allem Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz oder Lerche, deren Brutgeschäft in diesen Tagen beginnt. Aber auch Rehkitze und kleine Häschen werden so geschützt.
Zur freien Landschaft gehören nach § 2 NWaldG außer den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen. Da viele freilebende Tiere auch Parks und öffentliche Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter und -halterinnen gebeten, ihre Vierbeiner auch in innerörtlichen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Sie sollten dabei Rücksicht auf andere Spaziergänger und Sportler oder Sprtlerinnen nehmen, die sich durch freilaufende Hunde bedroht fühlen. Verstöße gegen die Leinenpflicht werden mit einem Bußgeld geahndet.