Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Aktuell hat das LBEG als zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen neun Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium erteilt, sieben davon allein innerhalb der vergangenen 13 Monate. Alle Erlaubnisfelder liegen in Niedersachsen.