Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt diese Vorgabe für ganz Deutschland um– auch in Salzgitter. Besonders bei einem Umzug bringt die neue Regelung Änderungen mit sich, die unbedingt beachtet werden sollten. „Wir sind gut vorbereitet“, erklärt Matthias Giffhorn, Pressesprecher der WEVG Salzgitter. „Unsere IT-Systeme, Schnittstellen und internen Abläufe haben wir entsprechend angepasst.“
Die neue Regelung betrifft ausschließlich die technischen Prozesse zwischen den Stromversorgern und dem Netzbetreiber, in Salzgitter ist das die Avacon Netz GmbH. Der Wechsel selbst wird dadurch für Verbraucher schneller und unkomplizierter. Allerdings bleiben Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bestehen. Der neue 24-Stunden-Wechsel ändert nichts an bestehenden Verträgen.
„Ein Anbieterwechsel ist weiterhin erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich“, betont Frank Schubath, Bereichsleiter Vertrieb der WEVG. Zukünftig sei ein rückwirkender Anbieterwechsel ausgeschlossen. An- und Abmeldungen können demnach nur noch für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Das hat insbesondere Folgen bei Umzügen: „Wenn zum Beispiel der Vormieter versäumt, sich rechtzeitig abzumelden, kann das für den Nachmieter zu Problemen führen“, erklärt Matthias Giffhorn. „Früher war in bestimmten Fällen eine rückwirkende Abmeldung noch möglich – das entfällt künftig.“
Sein Kollege Frank Schubath rechnet mit einem erhöhten Informationsbedarf. „Wir werden unsere Kundinnen und Kunden bestmöglich begleiten“, verspricht er. Wer umzieht, sollte den Stromvertrag spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin kündigen, lautet ein Ratschlag. Die Zählerstände sollten bei Ein- und Auszug dokumentiert und dem Stromversorger übermittelt werden. „Sie haften für den Energieverbrauch bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung“, warnt die WEVG. Sie ab sofort auf ihrer Internetseite www.wevg.com weiterführende Informationen bereit. Bei Fragen ist der Kundenservice per E-Mail an kundenservice@ wevg.com oder persönlich in den Kundencentern erreichbar.