Wechsel innerhalb von 24 Stunden
Salzgitters Stromanbieter WEVG weist seine Kundinnen und Kunden auf eine Gesetzesänderung hin

Tipp der WEVG: Wer umzieht, sollt bei Ein- und Auszug den Zählerstand dokumentieren und an den Stromversorger weiterleiten.Foto: sz-pa/rk
Salzgitter. Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters deutlich einfacher: Kundinnen und Kunden können dann innerhalb von nur 24 Stunden zu einem neuen Stromversorger wechseln. Darauf weist Salzgitters Energieversorger WEVG hin. Der sogenannte Lieferantenwechsel – also der Wechsel von einem bisherigenzu einem neuen Stromversorger  – wird gesetzlich neu geregelt. Grundlage ist§ 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die EU-Vorgaben in deutsches Recht überführt. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Energieanbietern zu stärken und den Wechselprozess für Kundinnen und Kunden einfacher zu gestalten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt diese Vorgabe für ganz Deutschland um– auch in Salzgitter. Besonders bei einem Umzug bringt die neue Regelung Änderungen mit sich, die unbedingt beachtet werden sollten. „Wir sind gut vorbereitet“, erklärt Matthias Giffhorn, ­Pressesprecher der WEVG Salzgitter. „Unsere IT-Systeme, Schnittstellen und internen Abläufe haben wir entsprechend angepasst.“

Die neue Regelung betrifft ausschließlich die technischen Prozesse zwischen den Stromversorgern und dem Netzbetreiber, in Salzgitter ist das die ­Avacon Netz GmbH. Der Wechsel selbst wird dadurch für Verbraucher schneller und unkom­plizierter. Allerdings bleiben Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bestehen. Der neue 24-Stunden-Wechsel ­ändert nichts an bestehenden Verträgen.

„Ein Anbieterwechsel ist weiterhin erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich“, betont Frank ­Schubath, Bereichsleiter Vertrieb der WEVG. Zukünftig sei ein rückwirkender Anbieterwechsel ausgeschlossen. An- und Abmeldungen können demnach nur noch für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Das hat insbesondere Folgen bei Umzügen: „Wenn zum Beispiel der Vormieter versäumt, sich rechtzeitig abzumelden, kann das für den Nachmieter zu Pro­blemen führen“, erklärt Matthias Giffhorn. „Früher war in bestimmten Fällen eine rückwirkende Abmeldung noch möglich – das entfällt künftig.“

Sein Kollege Frank Schubath rechnet mit einem erhöhten Informationsbedarf. „Wir werden unsere Kundinnen und Kunden bestmöglich begleiten“, verspricht er. Wer umzieht, sollte den Stromvertrag spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin kündigen, lautet ein Ratschlag. Die Zählerstände sollten bei Ein- und Auszug dokumentiert und dem Stromversorger übermittelt werden. „Sie haften für den Energieverbrauch bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung“, warnt die WEVG. Sie ab sofort auf ihrer Internetseite www.wevg.com weiterführende Informationen bereit. Bei Fragen ist der Kundenservice per ­E-Mail an kundenservice@ wevg.com oder persönlich in den Kundencentern erreichbar.

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