Es bliebe dann bei den vom Rat im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätzen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) in Höhe von 390 von Hundert sowie für die Grundstücke (Grundsteuer B): 540 v. H. Es bleibt laut Stadtverwaltung weiterhin die Neubewertung möglichst aller Grundstücke in Salzgitter nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz vom 7. Juli 2021 durch die Finanzverwaltung Niedersachsen abzuwarten, um verlässlichere Entscheidungen hinsichtlich der aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer A und B treffen zu können.
Oberbürgermeister Frank Klingebiel sieht in der aktuellen Diskussion um die Hebesätze zur Grundsteuer A und B im Zuge der Grundsteuerreform des Bundes und des Landes Niedersachsen nicht allein eine technische Frage der Aufkommensneutralität, sondern eine grundsätzliche politische Entscheidung mit weitreichender Signalwirkung.Einen anderen Weg verfolgt die Ratsgruppe Grüne/Die PARTEI. Sie legt einen Änderungsantrag vor. Danach sollen die Hebesätze „auf den tagesaktuell prognostizierten, aufkommensneutralen Hebesatz“ steigen. Die Stadt sollte eine Anpassung im Zuge der Grundsteuerreform des Bundes und des Landes Niedersachsen vornehmen. Damit sollen im Haushaltsjahr 2025 die Hebesätze steigen für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 645 v.H und für die Grundstücke allgemein (Grundsteuer B) auf 600 v.H.