Es sollen demnach die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Abgabensatzung-Abwasserbeseitigung der Stadt dahingehend ändern zu können, dass Grundstücksanschlusskosten künftig nur dann erhoben werden dürfen, wenn ein Sonderinteresse vorliegt oder die Maßnahmen vom Eigentümer selbst verursacht wurden. Die Diskussion über die bisherige Praxis der Kostenerstattung wurde ursprünglich im Ortsrat Südost angestoßen. Sie betrifft Kosten, die im Zuge des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt für den Umschluss der Grundstücksanschlüsse vom Schmutzwasserkanal in den Zentralsammler entstehen. Nach geltender Rechtslage sind diese Kosten aktuell von den Grundstückseigentümern zu tragen. Das soll künftig geändert werden.
Eine Änderung der kommunalen Abwasserabgabensatzung ist allerdings erst möglich, wenn im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Oberbürgermeister Frank Klingebiel hatte daraufhin die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens, um Unterstützung gebeten und die Änderung des Kommunalabgabengesetzes angeregt. Sie hat mittlerweile schriftlich zugesichert, dass das Anliegen der Stadt, das ausdrücklich auch vom Niedersächsischen Städtetag unterstützt wird, in die aktuelle Rechtsprüfung zu möglichen Änderungen des NKAG aufgenommen wird. Sie bat gleichzeitig um Geduld, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
Frank Klingebiel ist erfreut: „Ich begrüße es sehr, dass das Ministerium unser Anliegen ernsthaft prüft. Es ist wichtig, Grundstücksanschlusskosten nur dann zu erheben, wenn ein besonderes Interesse besteht oder der Anschluss selbst verursacht wurde. Dies würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben und eine gerechtere Kostenverteilung ermöglichen.“