Flagge zeigen für den Frieden
Weltweit wird der Verzicht auf Atomwaffen gefordert – auch Salzgitter beteiligt sich am Protest

Zeichen für den Frieden: Vor dem Rathaus in Lebenstedt weht die Fahne der "Mayors for Peace"foto: sz-pa/rk
Salzgitter. Vor 80 Jahren erlebten die Menschen in den Städten Hiroshima und Nagasaki das unbeschreibliche Grauen eines Atombombenabwurfes. Seither warnen die Überlebenden dieser Katastrophe vor den Folgen des Einsatzes von Nuklearwaffen. In Deutschland setzten auch in diesem Jahr am 8. Juli vor den Rathäusern mehr als 600 Städte mit dem Hissen der Bürgermeister-für-den-Frieden-Flagge (Mayors-for-Peace) ein klares Bekenntnis zu nuklearer Abrüstung, gegen Kriege und für ein friedliches Zusammenleben der Menschen weltweit – so auch in Salzgitter.

Experten des Stockholmer Friedensforschungsinstitutes SIPRI gehen aktuell von rund 12.241 Atomsprengköpfen weltweit aus. Fast alle neun Atommächte modernisieren ihre Arsenale. Zudem läuft der New START-Vertrag, der 2021 für fünf Jahre verlängert wurde und die Begrenzung strategischer Kernwaffen zwischen den USA und Russland regelt, Anfang des kommenden Jahres aus. Bemühungen, diesen zu verlängern oder zu ersetzen, sind augenscheinlich nicht in Sicht. Es droht ein neuer nuklearer Rüstungswettlauf.

In diesem Jahr jährt sich der Abwurf der Atombomben der USA auf Hiroshima und Nagasaki zum 80. Mal. Der Einsatz dieser Massenvernichtungswaffen brachte unermessliches Leid über die Menschen. Die „Bürgermeister für den Frieden“ setzen sich in mehr als 8400 Städten weltweit für die Abschaffung der Atomwaffen ein. Sie fordern „eindringlich nukleare Abrüstung statt Aufrüstung“. Atomwaffen schaffen nicht mehr Sicherheit, sondern sind ein Risiko für die gesamte Menschheit.

Am Flaggentag erinnern die „Mayors for Peace“ an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen“.

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