Im November
ist Zeit für die
stillen Feiertage

Salzgitter. Die Stadtverwaltung weist auf die stillen Feiertage hin, an denen der Vergnügungsbetrieb eingeschränkt wird. Von der gesetzlichen Regelung sind der Volkstrauertag am 16. November, der Buß- und Bettag am 19. November und der Totensonntag am 23. November betroffen. Am Volkstrauertag und am Totensonntag sind bereits ab 5 Uhr morgens Veranstaltungen verboten, die über die Bewirtung in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen mit Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Konzerte, Partys oder Preisskat). Zudem muss in der Gastronomie auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden. Weiterhin dürfen Spielhallen nicht öffnen, auch sonstige Veranstaltungen mit Umzügen, Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten sind nicht erlaubt. Diese Einschränkungen gelten am Buß- und Bettag ebenfalls, dort allerdings nur in der Zeit von 7 bis 11 Uhr morgens.
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