„Die bisherigen Zuweisungsbegrenzungen und der seit Oktober 2017 geltende Zuzugsstopp haben uns geholfen, die Systeme zu stabilisieren, es bedarf aber einer längeren Atempause, um den sozialen Frieden zu sichern und die Systeme nicht zu überlasten“, das war der Tenor des Schreibens. Das Innenministerin teilt diese Einschätzung, heißt es aus dem Rathaus. Die Zuweisung von Geflüchteten nach Salzgitter wird bis zum 30 September 2026 auf maximal 200 Personen begrenzt.
Frank Klingebiel erläutert, warum eine Verlängerung der Zuweisungsbegrenzung so wichtig ist: „Viele der geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine haben sich inzwischen - auch wegen der langjährig ungeklärten Situation in ihren Heimatländern - dazu entschieden, ihren Lebensmittelpunkt in Salzgitter dauerhaft beizubehalten und nicht in ihre Heimat zurückzukehren. Das hat andere Integrationsanforderungen zur Folge, als noch vor zwei oder drei Jahren.“
Es geht nach seinen Worten nicht mehr allein um die Aufnahme und Erstversorgung, sondern um eine dauerhafte Integration in die Stadtgesellschaft – die Herausforderungen für die vorhandenen Systeme seien aber nach wie vor existent und verstetigen sich.
Verschärft haben sich diese dramatische Lage durch den enormen und schnellen Zuzug von Osteuropäern, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien.
Die Systeme in Salzgitter, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen, aber auch der Arbeitsmarkt seien nach wie vor hoch belastet, so Frank Klingebiel. Die angestrebte und gewünschte Integration „der zu uns gekommenen Menschen sei nur möglich, wenn diese Systeme nicht weiter überlastet werden“. Gleiches gelte für die Wohnquartiere, in denen die Schutzsuchenden untergekommen sind.
Dankbar zeigt sich der OB auch für die finanzielle Unterstützung des Landes durch den Integrationsfonds von rund 35 Millionen Euro und die 50-Millionen-Strukturhilfe, die größtenteils in die Bildungsinfrastruktur geflossen sind. „Sanierungs- und Baumaßnahmen im Kita- und Schulbereich, Sprachförderung, Quartiers- und Kontorsarbeit, Intensivierung der Schulsozialarbeit, Beschäftigungsförderung und Stärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes – all das konnte nur mit anteiliger finanzieller Hilfe des Landes umgesetzt werden.“
Frank Klingebiel macht jedoch deutlich, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes Niedersachsen auch in Zukunft notwendig sein wird. „Integration ist und bleibt eine dauerhafte Herkulesaufgabe.“ Diese sei von den Kommunen zu bewerkstelligen. Das gelinge nur , wenn diese Herausforderung „ von Land und Bund gesehen und mit flankierenden Maßnahmen begleitet“ werde.