EC-Karte dient
zur Geldwäsche
Polizei warnt: Ganoven suchen vor allem junge Leute für ihre illegalen Bankgeschäfte

Bloß nicht aus der Hand geben: Die Polizei in Salzgitter warnt davor, seine EC-Karte anderen zu überlassen.Foto: sz-pa/rk
Salzgitter. Der Zentrale Kriminaldienst der Polizei-Inspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel registirert seit Ende Juni 2025 vermehrt Fälle, in denen Jugendliche und Heranwachsende von flüchtigen Bekannten angesprochen und unter Druck gesetzt werden, ihre EC-Karte inklusive PIN herauszugeben. Die Täter bieten den jungen Leuten dafür Geldbeträge an, die jedoch häufig später gekürzt oder gar nicht ausgezahlt werden.

Nach der Übergabe der EC-Karten werden auf den betroffenen Konten innerhalb weniger Tage hohe, illegal erlangte Geldbeträge gutgeschrieben. Im Anschluss heben die Täter diese Summen mit der überlassenen EC-Karte an Geldautomaten der jeweiligen Banken ab. Die Kontoinhaber werden dabei bewusst in ein Geldwäschesystem eingebunden - oftmals ohne zu verstehen, welche schwerwiegenden rechtlichen Folgen dies nach sich zieht.

Die Täter geben den Betroffenen vor, die EC-Karte nach etwa sechs Tagen als „verloren“ bei der Polizei zu melden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Schaden meist bereits entstanden. Durch die Nutzung der Konten zur Abwicklung illegaler Transaktionen wird gegen die Kontoinhaber regelmäßig ein Strafverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet.

Die Polizei warnt davor, die EC-Karte oder den PIN an andere Personen weiter zu geben - auch nicht an Bekannte. Vor allem sollte sich niemand unter Druck setzen lassen. „Die Täter setzen gezielt auf die Unerfahrenheit junger Menschen“, heißt es. Sollte jemand Geld anbieten, um ein Bankkonto zu nutzen, steckt nahezu immer ein Betrugs- oder Geldwäschemodell dahinter. Betroffenen sollten verdächtige Ansprachen sofort der Polizei melden.

Diese weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Person für die eigene EC-Karte und das eigene Konto verantwortlich ist. Wer seine Daten herausgibt, macht sich unter Umständen selbst strafbar - unabhängig davon, ob eine Gegenleistung versprochen wurde oder ob Druck ausgeübt wurde. „Die Beteiligung an Geldwäsche kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die weit in die Zukunft wirken.“

Jugendliche oder Heranwachsende, die bereits in ein solches System geraten sind, werden dringend aufgefordert, unverzüglich Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. „Eine Selbstanzeige ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen, um weiterestrafrechtliche Konsequenzen zu begrenzen und zur Aufklärung der Taten beizutragen.“ Nur durch schnelle Hinweise könnten weitere Straftaten verhindert und Täter ermittelt werden.
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