Anträge können bis zum 2. Februar 2026 gestellt werden. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1. Juni 2026 beginnen und darf höchstens bis zum 30. September 2027 dauern. Anträge gelten als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben. Beratung durch den Bundesmusikverband über die Seite https://www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds.