Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte erhalten einen Leseausweis für die Benutzungsgebühr von zehn Euro. Das entspricht einer 50-prozentigen Ermäßigung auf die Gebühr für einen Jahresausweis für Erwachsene.
Neu in die Gebührensatzung aufgenommen wurde die Gebühr für Sonderleistungen: So kostet die Benutzung eines Internet-Arbeitsplatzes jetzt je angefangene Stunde einen Euro. Neu ist ebenfalls, dass Medien, sofern sie nicht vorgemerkt sind, nur noch dreimal verlängert werden können. Eine Leihfristüberschreitung bei einen DVD kostet bei Erwachsenen je DVD und Tag 1,20 Euro, Kinder und Jugendliche zahlen bei einer Leihfristüberschreitung je DVD und Tag 30 Cent.
Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn die Leihfrist um mehr als drei Öffnungstage überschritten wurde: Bei Erwachsenen werden in diesem Fall 1,20 Euro je Medium und angefangener Woche fällig, bei Kindern und Jugendlichen sind es 30 Cent. Auf die wichtigsten Neuerungen werden die Lesenden bei der Ausleihe mit Einlegern aufmerksam gemacht. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Gebühren liegt im Postkartenformat vor. Als Broschüre sind Benutzungssatzung und Gebührensatzung in allen drei Häusern Standorten erhältlich.