Neue Gebühren
in der Bücherei
Die vom Rat Salzgitter beschlossene Satzung
ist veröffentlicht und jetzt gültig

Ehrenamtliche erhalten ermäßigten Leseausweis: Satzung der Stadtbibliothek Salzgitter liegt in Neufassung vor.foto: sz-pa/rk
Salzgitter. In einer Neufassung liegt jetzt die Satzung über die Benutzung sowie die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek Salzgitter vor. Der Rat der Stadt hat der vorgelegten Vorlage zugestimmt. Die Satzungen wurden jetzt veröffentlicht und sind damit in Kraft. Seit der letzten Änderung haben sich die Rahmenbedingungen für Benutzung der Stadtbibliothek geändert, „was eine Neufassung erforderlich machte“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus. In dem Maße, wie sich die Bedingungen und Anforderungen geändert haben, gestaltet sich auch die Arbeit in einer Bibliothek neu. Dieser Wandel spiegele sich in den neu formulierten Satzungen wider, die Salzgitters Rat Salzgitter hat.

Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte erhalten einen Leseausweis für die Benutzungsgebühr von zehn Euro. Das entspricht einer 50-prozentigen Ermäßigung auf die Gebühr für einen Jahresausweis für Erwachsene.

Neu in die Gebührensatzung aufgenommen wurde die Gebühr für Sonderleistungen: So kostet die Benutzung eines Internet-Arbeitsplatzes jetzt je angefangene Stunde einen Euro. Neu ist ebenfalls, dass Medien, sofern sie nicht vorgemerkt sind, nur noch dreimal verlängert werden können. Eine Leihfristüberschreitung bei einen DVD kostet bei Erwachsenen je DVD und Tag 1,20 Euro, Kinder und Jugendliche zahlen bei einer Leihfristüberschreitung je DVD und Tag 30 Cent.

Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn die Leihfrist um mehr als drei Öffnungstage überschritten wurde: Bei Erwachsenen werden in diesem Fall 1,20 Euro je Medium und angefangener Woche fällig, bei Kindern und Jugendlichen sind es 30 Cent. Auf die wichtigsten Neuerungen werden die Lesenden bei der Ausleihe mit Einlegern aufmerksam gemacht. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Gebühren liegt im Postkartenformat vor. Als Broschüre sind Benutzungssatzung und Gebührensatzung in allen drei Häusern Standorten erhältlich.

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